KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen den ESM-Vertrag zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter billigten damit den permanenten Euro-Rettungsschirm, allerdings unter Auflagen. So muß die Bundesregierung sicherstellen, daß die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist. Weitere Einzahlungen in den ESM dürften nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen.
Geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die Professoren Karl Albrecht Schachtschneide, Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Bruno Bandulet, die Linksfraktion im Bundestag sowie das von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) unterstützte Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“.
Abgelehnt wurde auch der Eilantrag Gauweilers, dem Bundespräsidenten so lange zu untersagen, das Gesetz zum ESM-Vertrag zu unterzeichnen, bis die Europäische Zentralbank ihre Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen von angeschlagenen Euro-Staaten aufzukaufen, zurückgenommen habe. Gauweiler habe hierfür keine ausreichende Begründung geliefert, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle. (krk)