BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat erneut Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Euro-Rettungsschirm (ESM) eingereicht. Anlaß ist die Ankündigung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, Staatsanleihen hochverschuldeter Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe aufzukaufen.
In seinem Eilantrag fordert Gauweiler das Gericht auf, dem Bundespräsidenten zu untersagen, das Gesetz zu unterzeichnen. Und zwar solange, bis die EZB „ihre Selbstermächtigung zu einem Hyperrettungsschirm zurückgenommen habe“.
Die Entscheidung der EZB stelle eine völlig neue Situation dar und mache alle bisherigen Entscheidungen hinfällig, begründete Gauweiler sein Vorgehen.
Gutachten übt Kritik am ESM
Die EZB werde dadurch selbst zum Rettungsschirm ohne parlamentarische Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über die Vereinbarkeit des ESM mit dem Grundgesetz. Bereits am heutigen Montag wollen die Karlsruher Richter über Gauweiles Eilantrag beraten.
Für Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ESM sorgt auch ein Gutachten des Bundestags, das von der Linkspartei in Auftrag gegeben worden war. Darin wies der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments darauf hin, der ESM könne aufgrund seiner „womöglich unmittelbaren und potenziell unbestimmten Haftung“ für die Schulden anderer Länder das Budgetrecht des Parlaments verletzen.
Auch warnten die Juristen davor, die „Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“.
Troika zweifelt an griechischen Sparmaßnahmen
In Griechenland spitzt sich unterdessen die Schuldenkrise zu. Am Wochenende konnten sich die Koalitionsparteien nicht auf ein neues Sparpaket verständigen. Hauptstreitpunkt sind dabei offenbar Kürzungen bei Sozialleistungen, denen die Sozialisten bisher ihre Zustimmung verweigern.
Die Troika aus EU, EZB und Internationalem Währungsfond hat überdies genauere Angaben zu Sparvorschlägen gefordert und besonders Einnahmen bei der Korruptionsbekämpfung als „nicht sicher“ eingestuft. (tb)