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Meinung: Ein schwammiges „Ja, aber“

Meinung: Ein schwammiges „Ja, aber“

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Meinung
 

Ein schwammiges „Ja, aber“

Die Richter am höchsten deutschen Gericht haben die Chance verspielt, eine historische Entscheidung zu treffen. Deutschland befindet sich in der Lage einer fortgesetzten Erpressung, bei der die Bundesregierung bereit ist, fahrlässig den Kern der deutschen Souveränität preiszugeben. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Die Richter am höchsten deutschen Gericht haben die Chance verspielt, eine historische Entscheidung zu treffen. Deutschland befindet sich in der Lage einer fortgesetzten Erpressung, bei der die Bundesregierung bereit ist, fahrlässig den Kern der deutschen Souveränität preiszugeben.  

Die wenigsten Beobachter haben jedoch erwartet, daß das Bundesverfassungsgericht den Mut zu einem klaren Nein hat und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Gänze für verfassungswidrig erklären und stoppen würde. Es entspricht nämlich der Tradition des höchsten deutschen Gerichtes, Verträge zur europäischen Integration Deutschlands entsprechend der Präambel des Grundgesetzes wohlwollend-zustimmend zu behandeln und immer wieder lediglich eingeschränkte Vorbehalte und schwache Bremsen hinsichtlich der vom Grundgesetz definierten Grenzen zu formulieren.

Wie bei der Entscheidung zum Maastricht-Vertrag erfolgte auch jetzt ein schwammiges „Ja, aber.“ Wenn man zuvor mit Klägern gesprochen hat, so deutete sich schon an, daß der jetzt von den Karlsruher Richtern formulierte völkerrechtliche Vorbehalt das äußerste realistisch erreichbare Ziel sei.

Die Entscheidung ist Makulatur

Dennoch wurden dem bedingungslosen Ermächtigungsgesetz, wie der Euro-Kritiker Frank Schäffler (FDP) erklärte, einige wichtige „Zähne gezogen“: Die Haftungssumme Deutschlands wird auf 190 Milliarden Euro begrenzt. Erneut wird auch der Bundestag gestärkt, denn jede weitere Erhöhung der Haftungssumme muß künftig von den Abgeordneten abgesegnet werden. Zwar winkt der Bundestag derzeit jeden neuen Rettungsschirm durch – es ist jedoch dem deutschen Souverän, den Wählern, vorbehalten, bei den nächsten Bundestagswahlen Parteien zu stärken, die die jetzige Euro-Rettung ablehnen.

Letztlich jedoch ist das alles inzwischen eine reine Farce. Sowohl der ESM als auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind seit dem 6. September Makulatur. An diesem Tag entschied die Europäische Zentralbank gegen den Willen des deutschen Ratsmitglieds, Bundesbankpräsident Jens Weidmann, den unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten. Seit dem laufen die Gelddruckmaschinen auf Hochtouren und der ESM ist damit überholt.

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