MÜNSTER. Die Umbenennung des Münsteraner Hindenburgplatzes in Schloßplatz muß möglicherweise rückgängig gemacht werden. Die Initiative „Gegen die Umbenennung des Hindenburgplatzes“ teilte nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten mit, daß sie die für ein Bürgerbegehren notwendigen 9.499 Unterschriften zusammen habe. Bis zum Ablauf der Frist strebe man sogar die 12.000er-Marke an.
Nun muß die Stadtverwaltung die Gültigkeit der Unterschriften prüfen und entscheiden, ob das Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Hindenburgplatzes rechtlich zulässig ist. Über das Ergebnis entscheidet dann der Rat der Stadt Münster. Kommt dieser ebenfalls zum Schluß, daß das Begehren formell zulässig ist, muß er spätestens in seiner nächsten Sitzung eine inhaltliche Entscheidung fällen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß der Rat die Umbenennung in Schloßplatz rückgängig macht, ist der Vorgang vom Tisch. Anderenfalls muß es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid in der Frage kommen. Sollte sich eine einfache Mehrheit der Bürger für den Namen Hindenburgplatz aussprechen und mindestens 23.748 Ja-Stimmen abgegeben werden, wird der Platz künftig wieder den Namen des früheren Reichspräsidenten und Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg tragen (krk)