ANKARA. Das türkische Außenministerium hat sich besorgt über die Haftentlassung von mehreren Personen gezeigt, die im Verdacht stehen, die sogenannte „Zwickauer Zelle“ unterstützt zu haben. „So eine Entwicklung nähre den Verdacht, daß weitere Terrorhelfer, die im Rahmen der Ermittlungen inhaftiert wurden, freigelassen werden.“
Die Türkei erwarte von der Bundesrepublik, „daß die zuständigen deutschen Behörden die Ermittlungen sorgsam und genau weiterführen und die Täter nach einem fairen juristischen Verfahren die Strafen bekommen, die sie verdienen.“ Zugleich müsse sichergestellt werden, daß sich die Taten der „Zwickauer Zelle“ nicht wiederholen und die angebliche „Fremdenfeindlichkeit“ stärker bekämpft werde.
Bundesgerichtshof sah keinen konkreten Tatverdacht
Hintergrund der türkischen Forderungen ist die vom Bundesgerichtshof (BGH) verfügte Entlassung von Carsten S. und Holger G. aus der Untersuchungshaft. Gegen beide besteht nach Ansicht des zuständigen Strafsenates kein dringender Tatverdacht. Auch die von G. an die „Zwickauer Zelle“ übergebene Pistole habe sich nicht als die Tatwaffe herausgestellt, mit der neun Kleinunternehmer und eine Polizistin erschossen worden waren. Am 18. August verhandelt der BGH die Haftprüfung von Beate Zschäpe.
Unterdessen wurde bekannt, daß der Bundesgerichtshof die Ermittlungsbehörden in dem Verfahren zunehmend unter Druck setzt. So seien „Ermittlungen in Haftsachen“ auf das Wesentliche zu beschränken, monierten die Richter nach einem Bericht des Spiegels. Bisher wurden 800 Personen befragt, 23 Durchsuchungen veranlaßt, 5.500 Asservate gesichtet und 67 Telefone abgehört. (ho)