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Urteil: Gericht verurteilt Demjanjuk zu fünf Jahren Haft

Urteil: Gericht verurteilt Demjanjuk zu fünf Jahren Haft

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Urteil
 

Gericht verurteilt Demjanjuk zu fünf Jahren Haft

Der mutmaßliche KZ-Wachmann John Demjanjuk ist zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der heute 91jährige zwischen März und September 1943 im Konzentrationslager Sobibor an der Ermordung von 28.000 Juden beteiligt war.
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Urteil im Fall Demjanjuk: Gericht verhängt fünfjährige Freiheitsstrafe Foto:Thorben Wengert /pixelio.de

MÜNCHEN. Der mutmaßliche KZ-Wachmann John Demjanjuk ist zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der heute 91jährige zwischen März und September 1943 im Konzentrationslager Sobibor an der Ermordung von 28.000 Juden beteiligt war, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

Gleichzeitig wies Richter Ralph Alt an, Demjanjuk aus der Haft zu entlassen. Eine weitere Unterbringung in einem Gefängnis sei unverhältnismäßig und der Haftbefehl aufzuheben. Demjanjuk hatte bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. 

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf einen Freispruch und kündigte nach der Urteilsverkündung an, in die nächste Instanz zu gehen.

Freispruch in Israel

Während des Prozesses hatte Demjanjuks Anwalt das Verfahren scharf kritisiert. So habe sich das Gericht „längst seine Überzeugung gebildet“ und versuche, die Alleinschuld der Deutschen am Holocaust mit diesem „Schauprozeß“ zu relativieren.

Auch ein entlastendes FBI-Gutachten, das den Dienstausweis des Angeklagten als Fälschung des sowjetischen Geheimdienstes bezeichnete, habe die Justiz nicht akzeptiert. Auf diesen Ausweis hatte sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich berufen.

Der gesundheitlich schwer angeschlagene Demjanjuk hatte während des Verfahrens keine Aussage gemacht. Angehörige von in Sobibor ermordeten niederländischen Juden bezeichneten das Schweigen als „Beleidigung der Opfer“.

„Richtiges Urteil gegen einen alten Nazi“

Bereits 1988 war der gebürtige Ukrainer in Israel wegen seiner Beteiligung am Holocaust zum Tode verurteilt worden. Nach der Öffnung sowjetischer Archive kamen jedoch Zweifel auf, ob es sich bei ihm um den als „Iwan den Schrecklichen“ bezeichneten Wachmann im Konzentrationslager Treblikna handelt. Das Oberste israelische Gericht sprach Demjanjuk daraufhin frei.

Die Grünen bezeichneten die Entscheidung des Gerichts als „richtiges Urteil gegen einen alten Nazi“. Dadurch werde deutlich, „daß jeder – der egal in welcher Position und in welchem Rang – an der Mordmaschine des millionenfachen Holocaust mit gewirkt hat, sich schuldig gemacht hat“, sagte der Rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Jerzy Montag. (ho)

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