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Neutralitätspflicht: Bürgermeister darf nicht zum Widerstand gegen NPD aufrufen

Neutralitätspflicht: Bürgermeister darf nicht zum Widerstand gegen NPD aufrufen

Neutralitätspflicht: Bürgermeister darf nicht zum Widerstand gegen NPD aufrufen

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Neutralitätspflicht
 

Bürgermeister darf nicht zum Widerstand gegen NPD aufrufen

Das Verwaltungsgericht Gera hat es Oberbürgermeister Norbert Vornehm (SPD) untersagt, zum Widerstand gegen eine NPD-Demonstration aufzurufen. Er müsse sich an das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot halten.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Das Recht unter der Lupe: Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet Foto: Pixelio/Thorben Wengert

GERA. Das Verwaltungsgericht Gera hat es Oberbürgermeister Norbert Vornehm (SPD) untersagt, zum Widerstand gegen eine NPD-Demonstration am Sonnabend aufzurufen. „Man kann nicht als Versammlungsbehörde eine Demonstration genehmigen und zugleich zu Gegenaktionen aufrufen“, sagte Gerichtssprecher Bernd Amelung nach einem Bericht des MDR.

Vornehm hatte in seiner Funktion als Oberbürgermeister im Gera Amtsblatt vom 25. Juni zum Protest gegen die NPD-Veranstaltung aufgerufen, wogegen diese erfolgreich einen Eilantrag erwirkte. Ein Oberbürgermeister habe sich an das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot zu halten, stellte das Gericht dazu fest.

Lediglich als Privatperson dürfe Vornehm gegen die Veranstaltung protestieren, erläuterte Amelung. Nicht aber in seiner Funktion als Oberbürgermeister. (FA)

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