DORTMUND. Versicherungsunternehmen haben auf die Auto-Brandstiftungen in Großstädten mit einer Anpassung der Gebühren reagiert. Dabei werde bei der Prämienberechnung nun zunehmend der genaue Wohnort des Autohalters berücksichtigt, berichtet das Magazin Der Selbständige.
Anstelle einer groben Einteilung in Regionen differenzieren Versicherungen ihre Preise bei bestimmten Gegenden vielmehr „nach Wohnbezirk, Straße und gegebenenfalls sogar der Hausnummer der jeweiligen Kunden“.
Dies könne zur Folge haben, daß in Ballungsgebieten wie Hamburg und Berlin sich Unterschiede in der Höhe der Versicherungsgebühren schon dann ergeben, wenn „man am Anfang oder dem Ende einer Straße wohnt“.
Bei „innerer Unruhe“ kein Versicherungsschutz
Im Extremfall könne sie bei ansonsten identischen Voraussetzungen für den gleichen Wagentyp um mehr als hundert Prozent abweichen. Hintergrund ist der enorme Schaden, der aus linksmotivierten Brandanschlägen auf Autos entsteht.
Laut Informationen des Magazins wurde in einzelnen Fällen sogar schon eine Schadensregulierung mit dem Hinweis auf „innere Unruhen“ verweigert. So in dem Fall eines Hamburger Kleinwagenbesitzers, dessen Auto in der Nacht zum 13. September vergangenen Jahres angezündet wurde.
Der Versicherer lehnte ab, für den Schaden aufzukommen, da es in der betreffenden Nacht zu „inneren Unruhen“ gekommen sei. In Hamburg kam es in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Brandanschlägen. (FA)