STUTTGART. Die Stuttgarter Schulaufsichtsbehörde hat gegen eine zum Islam konvertierte Lehrerin ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem diese sich geweigert hatte, trotz eindeutiger Gerichtsentscheidungen im Unterricht ihre Kopfbedeckung abzulegen.
Die Lehrerin Doris Graber hat inzwischen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des Baden-Württembergischen Schulgesetzes eingereicht, da sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt.
Der Umgang mit dem Kopftuch muslimischer Lehrerinnen an öffentlichen Schulen führte bereits mehrfach zu heftigen Kontroversen. So behauptete die Organisation Human Rights Watch in ihrem aktuellen Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“, daß ein Kopftuchverbot einem Kopftuchzwang entspräche.
Schülerproteste gegen das Kopftuch von Lehrerinnen
So habe man „wiederholt Staaten kritisiert, die Frauen zum Tragen des Schleiers zwingen. Gesetze wie die in Deutschland, die Kopftuchträgerinnen von einem Teil des Arbeitsmarktes ausschließen, verletzen jedoch die gleichen internationalen Menschenrechtsstandards“. Denn diese Gesetze „diskriminieren muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, aufgrund ihrer Religion und ihres Geschlechts“.
Zum Eklat kam es in Rheinland Pfalz, als die am Eleonoren-Gymnasium in Worms neu eingestellte Lehrerin Fereshta Ludin sich weigerte, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Nachdem die Schule eine Beschäftigung verweigerte, wurde sie als Lehrerin für Deutsch und Sozialkunde an das Speyer Kolleg versetzt. Doch auch an der Schule des zweiten Bildungswegs kam es zu heftigen Protesten. Insbesondere Schülerinnen boykottierten den Unterricht.
„Wir fordern Neutralität in der Schule“, zitiert die Wormser Zeitung Schüler des Kollegs, die nicht namentlich genannt werden wollen. In einem im Internet veröffentlichten Brief beklagen diese persönliche Bedrohungen gegen Schüler, die sich über das Kopftuch beschwert haben. „Was in der Schule passiert, gleicht einer Hetzjagd und ist letztlich Mobbing auf hohem Niveau.“ (FA)