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Kirche im Rheinland plant Witwenrente für Homo-Paare

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Cato, Palmer, Exklusiv

Glaube
Die Kirche im Rheinland steht vor heftigen Auseinandersetzungen Foto: Pixelio/andrmorl

DÜSSELDORF. Homosexuelle Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen im Rheinland beim Besoldungs- und Versorgungsrecht Ehepaaren gleichgestellt werden. Das sieht eine Vorlage der rheinischen Synode vor, die vom 11. bis 16. Januar in Bad Neuenahr tagt.

In den Besoldungs- und Versorgungsordnungen für Kirchenbeamte und Pfarrer soll demnach ein Passus eingefügt werden, der „Eingetragene Lebenspartnerinnen und –partner wie Ehegatten, Witwen und Witwer“ behandelt.

Damit würden beispielsweise die Partner homosexueller Pfarrer im Todesfall einen Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente haben. Derzeit leben der Landeskirche zufolge zwölf Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Scharfe Kritik von konservativen Christen

Die Vorlage stößt bei theologisch konservativen Christen auf scharfe Kritik. Der stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Sammlung im Rheinland, Wolfgang Sickinger sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, die Kirchenleitung setze damit den Weg der Anerkennung und Förderung homosexueller Lebensgemeinschaften konsequent fort und fördere damit ein Verhalten, das laut der Bibel Gott ein Gräuel sei.

„Es bleibt ein entscheidender Unterschied, ob man in der Kirche homosexuell empfindenden Menschen in seelsorgerlicher Verantwortung begegnet oder ob man eine homosexuelle Lebenspraxis beschlußmäßig bejaht“, sagte Sickinger. Die klaren Aussagen der Bibel zu diesem Thema würden von den leitenden Gremien der rheinischen Kirche als zeitbedingt und überholt beiseite geschoben.

Vorwurf: Kirche misst Gottes Geboten keine Bedeutung bei

Auch der Evangelische Aufbruch in Deutschland (EAD) übte heftige Kritik an dem Vorschlag und erinnerte in einer Stellungnahme an die „Bonner Erklärung“ aus dem Jahr 1994, die von über 20 Gruppierungen aus dem Gebiet der rheinischen Kirche unterzeichnet worden war. Darin heißt es: „Wir halten praktizierte Homosexualität von Amtsträgern der Kirche für unvereinbar mit ihrem Auftrag und Dienst in der Gemeinde.“

Der Vorstoß der Kirchenleitung dokumentiere ein weiteres Mal, dass in der rheinischen Kirche den Geboten Gottes keine verbindliche Bedeutung mehr beigemessen wird, so der Sprecher des EAD, Thomas Hoffmann. (idea/JF)

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