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Justiz: Justizminister fordern Strafverschärfung bei rechtsextremen Taten

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Justiz: Justizminister fordern Strafverschärfung bei rechtsextremen Taten

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Justiz
 

Justizminister fordern Strafverschärfung bei rechtsextremen Taten

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben ein härteres Vorgehen bei Delikten mit rechtsextremem Hintergrund gefordert: Entsprechende Motive seien als Strafverschärfungsgründe ins Gesetz aufzunehmen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Chili-Schote: Rechtsextreme Täter könnten bald schärfere Strafen erwarten Foto: Wikimedia/Ahrens

HANNOVER. Die Justizminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Bernd Busemann (CDU) und Angela Kolb (SPD), haben ein härteres Vorgehen bei Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gefordert.

„Wenn menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive einer Straftat zu Grunde liegen, muß es den Gerichten möglich sein, dies strafverschärfend zu berücksichtigen. Ich halte es für richtig, solche Motivationen ausdrücklich als Strafverschärfungsgründe in das Strafgesetzbuch aufzunehmen“, sagte Busemann anläßlich eines Treffens mit seiner Amtskollegin Kolb am Mittwoch in Hannover.

„Mit allen Mitteln“

Kolb ergänzte in diesem Zusammenhang, der Einsatz gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sei „eines der vordringlichsten Ziele ihrer Politik“. Beide Politiker betonten, man müsse „die Auseinandersetzung annehmen mit allen, die auch heute noch die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen, verklären oder gar verherrlichen, und mit allen, die Haß gegen Fremde und Minderheiten säen“.

Es gehe dabei jedoch nicht um die Bestrafung einer politischen oder weltanschaulichen Gesinnung. Der freiheitliche Rechtsstaat müsse sich allerdings „gegen Täter mit menschenverachtenden Motiven mit allen Mitteln“ wehren. Niedersachsen unterstützt deshalb die Bestrebungen der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern, sagte Busemann.

Kolb kritisierte die Blockadehaltung des Bundestags gegenüber diesem Vorstoß. Denn durch die Änderungen im Strafgesetzbuch könne erreicht werden, daß menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Tathintergründe bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden, sagte die Sozialdemokratin: „Dieses Ziel verlieren wir nicht aus den Augen.“ (vo)

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