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Zuwanderung: Jeder zweite geduldete Ausländer lebt von Sozialhilfe

Zuwanderung: Jeder zweite geduldete Ausländer lebt von Sozialhilfe

Zuwanderung: Jeder zweite geduldete Ausländer lebt von Sozialhilfe

Grenze_Flickr_Sapphireblue
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Zuwanderung
 

Jeder zweite geduldete Ausländer lebt von Sozialhilfe

Über die Hälfte der in Deutschland geduldeten Ausländer bezieht nach Angaben der Bundesregierung Sozialhilfeleistungen. Hintergrund ist die sogenannte Altfallregelung, die für länger in Deutschland lebende Ausländer nur denen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zugesprochen hatte, die einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen.
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Grenzübergang: Aufenthaltserlaubnis „aus humanitären Gründen“Flickr/Sapphireblue

BERLIN. Über die Hälfte der in Deutschland geduldeten Ausländer bezieht Sozialleistungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion hervor. Hintergrund ist die sogenannte Altfallregelung, die für länger in Deutschland lebende Ausländer nur denjenigen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zugesprochen hatte, die am Stichtag, dem 28. Februar dieses Jahres, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.

Die Mehrheit konnte damals eine solche nicht nachweisen. Diese erhielt eigentlich nur bis zum Jahresende eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Parteien wie Grüne und Linkspartei, aber auch die CDU in Nordrhein-Westfalen sprachen sich für eine Verlängerung der Frist aus.

CDU will geduldete Ausländer nicht abschieben

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), sprach sich dafür aus, daß insbesondere wegen der „schwierigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auf Grund der Wirtschaftskrise eine angemessene humanitäre Lösung gefunden werden müsse“.

Inzwischen legte die Bundesregierung genauere Zahlen vor. So hatten bis zum 30. Juni 35.128 Personen einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gestellt. Allerdings konnten lediglich 6.901 die Kriterien erfüllen.

„Von einigen Ländern ist mitgeteilt worden, daß die häufigsten Ablehnungsgründe die Täuschung über die Identität, begangene Straftaten, die Nichterfüllung der zeitlichen Voraussetzungen (Stichtagsregelung) sowie die Nichterfüllung der Paßpflicht waren“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Darüber, wie viele Personen voraussichtlich die Kriterien zum Jahresende nicht erfüllen können, gibt es nur Vermutungen. Eine Stichprobenuntersuchung einzelner Bundesländer ergab, daß von 3.774 Befragten lediglich 1.636 keine Sozialhilfeleistungen bezog, was einer Quote von 43 Prozent entspricht. Da sich die strukturschwachen Bundesländer Berlin und Bremen nicht an der Schätzung beteiligten, dürfte der tatsächliche Wert eher noch ungünstiger ausfallen. (FA)

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