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NPD: Entscheidung über Parteienfinanzierung verschoben

NPD: Entscheidung über Parteienfinanzierung verschoben

NPD: Entscheidung über Parteienfinanzierung verschoben

 

NPD: Entscheidung über Parteienfinanzierung verschoben

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Niedersachsens Innenminister Schünemann: Scheitert er mit seinem Vorstoß gegen die NPD? Foto: Presse

BERLIN. Die Innenministerkonferenz hat die Entscheidung, ob die NPD von der staatlichen Parteieinfinanzierung ausgeschlossen wird, auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Der Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) stieß offenbar nicht bei allen Innenministern der Länder und des Bundes auf Zustimmung.

Der CDU-Politiker will die staatliche Parteienfinanzierung in das Grundgesetz aufnehmen und dort um einen entsprechenden Passus erweitern, nach dem der Bundestagspräsident Parteien die staatlichen Gelder verweigern kann, wenn diese „Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“.

Kritik von CDU und SPD

Schünemanns Vorschlag war bereits zuvor von mehreren Politikern kritisiert worden. So hielt Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode für problematisch und unwahrscheinlich.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), dagegen bezeichnete den Vorstoß gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung als „Placebo“. Er habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, daß man einer nicht verbotenen Partei die staatlichen Zuschüsse entziehen könne. Schünemann scheue offenbar davor zurück, ein erneutes Verbotsverfahren anzustrengen, obwohl nur das dem Geist der Verfassung entspräche. „Wer die NPD für verfassungswidrig hält, muß sie verbieten und sollte keine Pseudo-Lösung anbieten“, sagte Edathy.

Vorerst sollen nun erst einmal weitere Rechtsgutachten eingeholt werden. Schünemann geht aber davon aus, daß sein Vorschlag auf einer der nächsten Innenministerkonferenz wieder auf die Tagesordnung komme.

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