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Gericht lehnt Familienzuschlag für homosexuelle Beamte ab

Gericht lehnt Familienzuschlag für homosexuelle Beamte ab

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Gericht lehnt Familienzuschlag für homosexuelle Beamte ab

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Kein Zuschlag für homosexuelle Beamte: Zwei Männer in Frauenkleidern auf dem „Christopher-Street-Day“ in Köln Foto: Pixelio/Jörn André Klatt

HANNOVER. Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete.

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied gestern, daß eine solche Zulage nur verheirateten Beamten zustehe, und wies damit die Klage eines homosexuellen Bundes- sowie eines Landesbeamten zurück. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß das Bundesbesoldungsgesetz einen solchen Familienzuschlag bewußt nur für Ehepartner, nicht aber für Homosexuelle in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorsehe.

Auch schwuler Pastor scheitert mit Klage

Eine vom Bundestag 2000 beschlossene entsprechende Gesetzesänderung hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunde. Eine Ausweitung des Familienzuschlags auf „verpartnerte“ Beamte widerspreche daher dem Willen des Gesetzgebers.

Eine dritte Klage eines pensionierten schwulen Pastors, der finanzielle Unterstützung für Krankheitskosten seines Partners einforderte, wies das Gericht ebenso ab. Die Verweigerung dieser Leistungen verletze nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung.

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