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Österreich: Ex-FPÖ-Chef Strache muß schon wieder vor Gericht

Österreich: Ex-FPÖ-Chef Strache muß schon wieder vor Gericht

Österreich: Ex-FPÖ-Chef Strache muß schon wieder vor Gericht

Dauergast vor Gericht: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Foto: IMAGO / SEPA.Media
Dauergast vor Gericht: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Foto: IMAGO / SEPA.Media
Dauergast vor Gericht: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Foto: IMAGO / SEPA.Media
Österreich
 

Ex-FPÖ-Chef Strache muß schon wieder vor Gericht

Erneut Anklage gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Es geht um die umstrittene Bestellung eines FPÖ-nahen Managers bei den Casinos Austria. Die JUNGE FREIHEIT fragt bei Strache nach, wie es jetzt weitergeht.
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WIEN. In der sogenannten Causa Casinos hat die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erneut Anklage gegen den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache erhoben. Ihm wird im Zusammenhang mit der Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der teilstaatlichen Casinos Austria Vorteilsannahme zur Beeinflussung vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren Haft.

Nach Darstellung der Anklage soll Strache die Nominierung eines Kandidaten gefordert haben, dessen berufliche Qualifikation keine Rolle gespielt habe. Ausschlaggebend sei vielmehr dessen parteipolitische Nähe zur FPÖ gewesen.

Im Gegenzug soll Strache bereit gewesen sein, sich in seiner damaligen Funktion als Amtsträger im Sinne der Novomatic-Gruppe beeinflussen zu lassen, etwa durch entsprechende Regierungsvorlagen, sein Stimmverhalten im Ministerrat oder durch Verhandlungen im Rahmen der allgemeinen Regierungspolitik. Novomatic ist ein international tätiger österreichischer Glücksspielkonzern und war zum damaligen Zeitpunkt an den Casinos Austria beteiligt. Neben Strache wurden auch Verantwortliche des Unternehmens angeklagt.

Strache beantwortet Fragen nur über Anwältin

Die JUNGE FREIHEIT konfrontierte den früheren FPÖ-Chef mit mehreren Fragen: Ob er die Bestellung Sidlos aktiv durchgesetzt habe. Ob es politische Gegenleistungen gegeben habe. Warum sich die Anklage nun auf seine Person konzentriere. Und ob er die damalige Personalentscheidung rückblickend als Fehler betrachte.

Diese Fragen werden wohl allesamt erst vor Gericht beantwortet werden. Der ehemalige Vizekanzler, der aufgrund des laufenden Verfahrens nicht mehr sagen will, schickte der JF lediglich die Stellungnahme seiner Anwältin. Rechtsanwältin Gunilla Prohart wies die Vorwürfe entschieden zurück. „Einen 186-seitigen Strafantrag für ein Delikt, das eine geringere Strafdrohung als qualifiziertes Schwarzfischen hat, habe ich noch nie gesehen“, erklärte sie. Es verwundere sie daher nicht, daß die WKStA das Verfahren ursprünglich habe einstellen wollen und lediglich aufgrund einer Weisung weitergeführt habe. Wäre ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt im Amt, wäre gegen ihren Mandanten nach ihrer Auffassung schon längst kein Verfahren mehr anhängig.

Nun werde es erneut zahlreiche Verhandlungstage geben, an deren Ende jedoch ein Freispruch stehen werde. Strache müsse allerdings abermals damit rechnen, auf erheblichen Verteidigungskosten sitzenzubleiben. Ob es zu einer gemeinsamen Hauptverhandlung mit anderen anhängigen Verfahren kommen wird, ist noch offen.

Dauergast vor Gericht: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Foto: IMAGO / SEPA.Media
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