Anzeige
Anzeige

„Faschistische Tendenzen“: US-Regierung kritisiert Verfolgung Oppositioneller in Deutschland

„Faschistische Tendenzen“: US-Regierung kritisiert Verfolgung Oppositioneller in Deutschland

„Faschistische Tendenzen“: US-Regierung kritisiert Verfolgung Oppositioneller in Deutschland

US-Präsident Donald Trump sitzt in einem Sessel im Oval Office, trägt einen dunklen Anzug und eine blaue Krawatte; im Hintergrund goldene Dekorationen und ein Porträt. Kontext: Urteil des Landgerichts Bonn über politische Tendenzen der US-Regierung unter Trump. Donald Trump im Oval Office: Das Landgericht Bonn bezeichnete seine Regierung als „offen rechtsextremistisch-populistisch“. Foto: picture alliance / Sipa USA | Sipa USA
US-Präsident Donald Trump sitzt in einem Sessel im Oval Office, trägt einen dunklen Anzug und eine blaue Krawatte; im Hintergrund goldene Dekorationen und ein Porträt. Kontext: Urteil des Landgerichts Bonn über politische Tendenzen der US-Regierung unter Trump. Donald Trump im Oval Office: Das Landgericht Bonn bezeichnete seine Regierung als „offen rechtsextremistisch-populistisch“. Foto: picture alliance / Sipa USA | Sipa USA
Donald Trump im Oval Office: Das Landgericht Bonn bezeichnete seine Regierung als „offen rechtsextremistisch-populistisch“. Foto: picture alliance / Sipa USA | Sipa USA
„Faschistische Tendenzen“
 

US-Regierung kritisiert Verfolgung Oppositioneller in Deutschland

Nachdem ein Bonner Richter die US-Regierung als „autokratisch bis faschistisch“ bezeichnet, reagiert die Botschaft mit deutlicher Irritation. Washington sei besorgt über einen „demokratischen Rückschritt“ in Deutschland.
Anzeige

BERLIN. Die US-Regierung hat irritiert auf ein Urteil des Landgerichts Bonn reagiert, in dem ein Richter die Regierung von Präsident Donald Trump als „offen rechtsextremistisch-populistisch“ bezeichnet hatte. Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, die Vereinigten Staaten und Deutschland teilten „westliche und demokratische Werte“.

Ohne direkt auf die Entscheidung einzugehen, äußerte er zugleich Sorge über „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ in Deutschland. Besonders besorgt sei Washington „über das Potential eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“. Stattdessen solle Deutschland „die freie Meinungsäußerung fördern“.

Bonner Richter nennt Trumps Regierung „faschistisch“

In der schriftlichen Begründung griff der Richter die US-Regierung ungewöhnlich scharf an. Sie zeige „autokratische bis faschistische Tendenzen“ und stelle jahrzehntelange Bündniszusagen in Frage. Rechtsextremisten seien „gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit“, heißt es in der Entscheidung. Zuerst hatte Beck-Online über das Urteil berichtet.

Der Richter nahm zudem Bezug auf die Äußerungen des amerikanischen Vizepräsidenten J. D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Dessen Behauptung, die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland seien weniger geschützt als in den USA, seien Angesichts der Zustände „der Lächerlichkeit“ preisgegeben.

Rechtswissenschaftler rüffeln Richter

Ausgangspunkt war eine Klage gegen ein internationales soziales Netzwerk. Ein Nutzer wollte wissen, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugreifen können. Das Gericht wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, das Unternehmen stehe zwischen zwei unvereinbaren Pflichten: Nach europäischem Datenschutzrecht müsse es Auskunft geben, nach US-Recht sei ihm das jedoch ausdrücklich verboten.

Das Landgericht wertete diesen Widerspruch als rechtfertigenden Ausnahmezustand und ließ die Berufung auf das amerikanische Geheimhaltungsrecht zu. Nutzer müßten zudem bei US-geprägten Netzwerken damit rechnen, daß ihre Daten an amerikanische Geheimdienste weitergegeben werden könnten.

Der Kläger blieb damit ohne Erfolg, doch der Richter nutzte die Begründung für eine politische Abrechnung mit der Trump-Administration. Eine Sprecherin des Landgerichts wollte die Entscheidung gegenüber dem Stadt-Anzeiger nicht kommentieren. Auch das nordrhein-westfälische Justizministerium äußerte sich nicht.

Fußball und Schiedsrichter: JF+ abonnieren

Kritik kam dagegen aus der Rechtswissenschaft. Der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek sagte der Zeitung, diplomatische Bewertungen oblägen dem Auswärtigen Amt und nicht einem Bonner Einzelrichter, „der seine Rolle offenbar eklatant verkennt und dem Ansehen der Justiz schadet“. Das Gericht müsse sich fragen, „ob man Fälle mit derartigem Politisierungspotential künftig noch an den betroffenen Einzelrichter delegieren kann“. Daniel Deba vom „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ sagte, gerichtliche Entscheidungen seien „kein Ort für politischen Meinungskampf“. (sv)

Donald Trump im Oval Office: Das Landgericht Bonn bezeichnete seine Regierung als „offen rechtsextremistisch-populistisch“. Foto: picture alliance / Sipa USA | Sipa USA
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles