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Anja Arndt, NGO-Affäre, EU-Kommission

Grünes Licht vom Supreme Court: Nach Rechtsstreit: Trump-Regierung darf weiter abschieben

Grünes Licht vom Supreme Court: Nach Rechtsstreit: Trump-Regierung darf weiter abschieben

Grünes Licht vom Supreme Court: Nach Rechtsstreit: Trump-Regierung darf weiter abschieben

Mitglieder einer Gang stehen an der Wand eines Gefängnisses in El Salvador. Trump darf weiter dorthin abschieben.
Mitglieder einer Gang stehen an der Wand eines Gefängnisses in El Salvador. Trump darf weiter dorthin abschieben.
Kristi Noem (l.): Die US-Heimatschutzministerin inspizierte ein Gefängnis in El Salvador im März 2025. Foto: IMAGO / UPI Photo.
Grünes Licht vom Supreme Court
 

Nach Rechtsstreit: Trump-Regierung darf weiter abschieben

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestätigt die Anwendung des „Alien Enemies Act“. Es ermöglicht der Trump-Regierung beschleunigte Abschiebeverfahren für bestimmte Ausländer. Wie begründet das höchste Gericht seine Entscheidung?
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WASHINGTON. Der Oberste Gerichtshof der USA hat den vorzeitigen Abschiebestopp, den der Bezirksrichter James Boasberg zuvor verhängt hatte, aufgehoben. Die Entscheidung erging mit 5:4 Stimmen. Als Grundlage für die Abschiebungen illegaler ausländischer Bandenmitglieder nutzte die US-Regierung den „Alien Enemies Act“ von 1798, dessen Anwendung Boasberg in einer Vorinstanz blockiert hatte. Obwohl der Supreme Court das Urteil des Bezirksrichters kippte, betonte das Gericht, daß Migranten eine gerichtliche Überprüfung ihrer Fälle zustünden.

Explizit sind die Gangs „MS-13“ aus El Salvador und „Tren de Aragua“ aus Venezuela im Fokus der Vollzugsbehörden, da sie unter US-Präsident Donald Trump als terroristische Organisationen eingestuft worden sind.

Damit war der Weg aus Sicht der US-Regierung frei, ein über 200 Jahre altes Gesetz anzuwenden, das dem Präsidenten erlaubt, jeden männlichen Ausländer über 14 Jahren zu verhaften und abzuschieben, der aus einem „feindlichen Land“ stammt.

Begründung des Obersten Gerichtshofs

Der von Trump als „Unruhestifter“ und „linksradikaler Verrückter“ titulierte Bezirksrichter Boasberg habe nach Einschätzung des Supreme Courts den Abschiebestopp nicht aus dem District of Columbia verhängen dürfen, da die mutmaßlichen Bandenmitglieder in Texas inhaftiert waren. Demnach ist die Zuständigkeit des Gerichtsstandes verletzt worden.

Die Entscheidung stützt die Einschätzung der US-Regierung, ausländische Banden mit einer fremden „Invasion oder einem räuberischen Überfall“ zu vergleichen. Lediglich in Bezug auf die zulässige Zuständigkeit seien sich die neun Richter uneinig gewesen.

Applaus von Regierungsvertretern

Mitglieder der US-Regierung versprachen nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Abschiebungen mutmaßlicher Bandenmitglieder fortzusetzen. Zuletzt wurden vergangenen Monat rund 250 mutmaßliche Mitglieder von „MS-13“ und „Tren de Aragua“ in ein Gefängnis nach El Salvador abgeschoben.

Heimatschutzministerin Kristi Noem sah sich in der Erlaubnis, den „Alien Enemies Act“ auf kriminelle Banden anzuwenden, bekräftigt und postete auf X: „Der Oberste Gerichtshof bestätigt, daß unser Oberbefehlshaber Donald J. Trump die Befugnis hat, die Invasion von Terroristen in unser Land mit Hilfe von Kriegsvollmachten zu stoppen. GEHT JETZT oder wir werden euch verhaften, einsperren und abschieben“.

US-Justizministerin Pamela Bondi schloß sich ihrer Kollegin an, sprach von einem „bahnbrechenden Urteil“ und erklärte, sie werde gemeinsam mit dem Grenzschutzbeauftragten Tom Homan ihre „Kräfte anweisen, um das Land nach Überbleibseln von Tren de Aragua zu durchsuchen und sie abzuschieben“. (rsz)

Kristi Noem (l.): Die US-Heimatschutzministerin inspizierte ein Gefängnis in El Salvador im März 2025. Foto: IMAGO / UPI Photo.
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