ROM. Die italienische Regierung hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, nach dem die Herstellung und der Verkauf von im Labor gezüchteten Fleisch künftig verboten wäre. Der Entwurf muß nun von der Mehrheit des Parlaments akzeptiert werden, um in Kraft zu treten.
Das Verbot rette „die italienische Agrar- und Lebensmittelwirtschaft“, die einen „Wert von 580 Billionen Euro“ habe, schrieb der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei „Fratelli d’Italia“ in der Abgeordnetenkammer, Tommaso Foti, auf Twitter. „Wir werden unsere Lebensmittelsouveränität, unsere nationalen Unternehmen und die Gesundheit unserer Bürger immer verteidigen.“
Auch die Fratelli-Abgeordnete Augusta Montaruli begrüßte den Vorstoß ihrer Partei. Man sei „stolz darauf, die erste Nation der Welt zu sein, die diese Dekadenz stoppt“, sagte sie.
Lo stop al cibo sintetico deciso dal Governo Meloni mette in salvo 580 miliardi di euro di valore della filiera agroalimentare italiana.
Saremo sempre a difesa della nostra sovranità alimentare, delle imprese nazionali e della salute dei cittadini 🇮🇹 pic.twitter.com/vaeWmrWlQ8— Tommaso Foti (@TommasoFoti) March 29, 2023
Laborfleischverbot ist Teil eines größeren Vorhabens
Der Gesetzesentwurf ist Teil eines größeren Vorhabens der Regierung, Italiens kulinarische Traditionen zu stärken. Der Entwurf basiere „auf dem Vorsorgeprinzip“, da es noch keine konkreten wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen synthetischer Nahrung gebe, sagte Gesundheitsminister Orazio Schillaci.
Man wolle „die Gesundheit der Bürger schützen und das Erbe unserer Nation als auch unsere landwirtschaftliche Kultur, die auf der mediterranen Diät basiert, sichern“, betonte der Minister.
Laborfleisch basiert auf Zellen von lebenden Tieren. Im Labor werden diese Zellen dabei so mit Nährstoffen versorgt, daß sie in sogenannten Bioreaktoren wachsen und später zum Endprodukt verarbeitet werden können. Bislang gibt es in europäischen Supermärkten noch kein kultiviertes Fleisch zu kaufen. Jedoch warten in den USA derzeit zwei Firmen auf eine Zulassung eines solchen Produkts. (lb)