WIEN. Das Wiener Straflandesgericht hat drei Afghanen im Prozeß um den Tod der 13jährigen Leonie zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte Zubaidullah R. wurde wegen vorsätzlichen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Seine beiden Mittäter, Ibraulhaq A., und Ali H., wurden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung schuldig gesprochen, das Strafmaß hierfür beträgt 20 Jahre. Zudem müssen die Verurteilten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 140.000 Euro an Leonies Hinterbliebene zahlen, nach Verbüßung der Haft droht ihnen eine Abschiebung nach Afghanistan. Bei Ibraulhaq A. wurde außerdem eine Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels widerrufen.
Richterin Anna Marchart sagte bei der Urteilsverkündung nach Angaben der österreichischen Presseagentur apa: „Wir sind der Meinung, daß diese Strafen tat- und schuldangemessen sind. Die Strafen sind kein symbolisches Statement und keine politische Entscheidung.“ Es handele sich um jeweils zwei Verbrechen. Mord sei „das schwerste Verbrechen, das das Strafgesetzbuch kennt.“ Die Art der Durchführung und das Verhalten der Angeklagten rechtfertige die Verhängung dieser Strafe.
Gericht: Die drei Afghanen wußten um die Gefährlichkeit der Drogen-Dosis
Drei junge Afghanen hatten im Juni vergangenen Jahres der 13jährigen Drogen verkauft, sie anschließend in der Wohnung eines der Täter nacheinander vergewaltigt und das mutmaßlich bereits tote Opfer später auf der Straße abgelegt. Zuvor verabreichten sie dem Kind unter anderem Ecstasy, Cannabis, Crystal Meth, k.o.-Tropfen und Speed.
Waren heute bei der schweigeminute für die ermordete leonie aus wien, traurig dass nur ca 50 leute da waren pic.twitter.com/4vHZhEBdYf
— yungmozart (@yungmozart2) July 11, 2021
Der „Fall Leonie“ hatte weit über die österreichische Hauptstadt hinaus für Aufsehen gesorgt. Daß die Beratungen des Gerichts so lange gedauert haben, lag an einer zentralen Frage: Handelt es sich bei dem Verbrechen um eine Vergewaltigung mit Todesfolge, oder um Mord? Das Gericht folgte letztendlich der Argumentation des Anwalts von Leonies Familie, wonach die beiden Dealer hätten wissen müssen, daß eine Dosis von sechs Ectasy-Tabletten tödlich sein könne. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. (st)