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Bestimmung gegen illegale Einwanderung: Europäischer Gerichtshof erklärt „Stopp Soros“-Gesetz für rechtswidrig

Bestimmung gegen illegale Einwanderung: Europäischer Gerichtshof erklärt „Stopp Soros“-Gesetz für rechtswidrig

Bestimmung gegen illegale Einwanderung: Europäischer Gerichtshof erklärt „Stopp Soros“-Gesetz für rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof beanstandete mehrere ungarische Asylbestimmungen
Der Europäische Gerichtshof beanstandete mehrere ungarische Asylbestimmungen
Der Europäische Gerichtshof beanstandete mehrere ungarische Asylbestimmungen Foto: picture alliance / DesignIt / Zoonar
Bestimmung gegen illegale Einwanderung
 

Europäischer Gerichtshof erklärt „Stopp Soros“-Gesetz für rechtswidrig

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof verstößt das ungarische „Stopp Soros“-Gesetz gegen EU-Recht. Dieses zielte auf eine bessere Handhabe gegen illegale Einwanderung ab. Die Luxemburger Richter rügten überdies auch Polen.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns „Stopp Soros“-Gesetz für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Mit der Bestimmung, die auf eine bessere Handhabe gegen illegale Einwanderung abzielte, habe das Land „gegen seine Verpflichtungen aus den Richtlinien ‘Verfahren’ und ‘Aufnahme’ verstoßen, urteilten die Luxemburger Richter.

Das ungarische Gesetz verbiete auch Verhaltensweisen, die nicht als betrügerisch oder mißbräuchlich angesehen werden könnten. Zudem würden dadurch die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Migranten unterstützen, die einen Asylantrag stellen möchten, heißt es in der Entscheidung weiter.

Das 2018 beschlossene Gesetzespaket hatte unter anderem den Straftatbestand „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ geschaffen. Dieser machten sich Personen schuldig, wenn sie Migranten dabei halfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese den Schutzstatus nicht aufgrund von Verfolgung in ihrem Heimatland beantragten oder auf dem Weg ein sicheres Drittland durchquert hatten. Der EuGH hatte bereits im vergangenen Jahr die Bestimmung beanstandet, nach der Migranten in Ungarn kein Recht auf Asyl haben, wenn sie über ein Transitland eingereist sind.

EuGH rügt auch Polen

Die Regelung richtete sich unter anderem gegen den ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros. Dieser hatte in der Vergangenheit immer wieder Organisationen und Projekte gefördert, die darauf abzielten, Migranten ein Bleiberecht in Ungarn zu verschaffen.

Unterdessen warfen die Luxemburger Richter auch Polen einen Verstoß gegen EU-Recht vor. Der als Generalstaatsanwalt fungierende Justizminister des Landes, Zbigniew Ziobro (Solidarna Polska), darf gemäß ihrem Urteil nicht über den Verbleib von Richtern an höheren Gerichten entscheiden. (zit)

Der Europäische Gerichtshof beanstandete mehrere ungarische Asylbestimmungen Foto: picture alliance / DesignIt / Zoonar
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