LONDON. Großbritanniens Oberstes Gericht hat ein drittes Geschlecht in Paßdokumenten abgelehnt. „Wir sind zu dem Schluß gekommen, daß die Europäische Menschenrechtskonvention zumindest derzeit keine ‘X’-Option in Paßdokumenten vorschreibt“, teilten die Richter am Mittwoch nach der Urteilsfindung mit. Es liege kein Grund vor, weshalb diese Einschätzung der europäischen Rechtslage nicht auch national im Rahmen des Human Rights Act umsetzen werden.
Zuvor hatte die LGBT-Lobbyistin Christie Elan-Cane geklagt, weil auf britischen Ausweispapieren nur die Möglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ zur Auswahl stehen. Vergangenes Jahr erhielt sie von einem Berufungsgericht ein abschlägiges Urteil. Gegen dieses erhob sie vor der höchsten Instanz im Land Einspruch.
Klägerin sieht sich als geschlechtslos an
Elan-Cane wurde als Frau geboren, hatte sich dann aber sowohl ihre Brüste als auch die Gebärmutter operativ entfernen lassen, weil sie sich als geschlechtslos sieht. „Ich bedauere, mitteilen zu müssen, daß heute kein Recht gesprochen wurde. Der Fall wird nun vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburglanden“, kündigte die Frau auf Twitter nach der Urteilsverkündung an.
Weltweit gibt es ungefähr zwölf Länder, in denen im Paß eine Angabe mit „X“ oder „divers“ gemacht werden kann. Dazu zählen auch Deutschland, die USA, Kanada, Argentinien und Pakistan.(fw)