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Europäischer Gerichtshof: Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunden mit zwei Müttern anerkennen

Europäischer Gerichtshof: Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunden mit zwei Müttern anerkennen

Europäischer Gerichtshof: Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunden mit zwei Müttern anerkennen

Laut EuGH-Urteil müssen EU-Staaten homosexuelle Paare anerkennen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Laut EuGH-Urteil müssen EU-Staaten homosexuelle Paare anerkennen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Laut EuGH-Urteil müssen EU-Staaten homosexuelle Paare anerkennen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Europäischer Gerichtshof
 

Urteil: EU-Staaten müssen Geburtsurkunden mit zwei Müttern anerkennen

Bulgarien muß eine spanische Geburtsurkunde akzeptieren, die einem Kind zwei verschiedene Mütter bescheinigt. Alles andere verstoße gegen die Reisefreiheit innerhalb der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß EU-Staaten die gleichberechtigte Elternschaft homosexueller Paare anerkennen müssen. Anlaß der Gerichtsentscheidung am Dienstag war der Fall eines britisch-bulgarischen Lesben-Paares, das in Spanien lebt. 2019 bekam eine der beiden ein Kind, für das ihnen die spanischen Behörden eine Geburtsurkunde ausstellten, auf der beide Frauen als Eltern bezwiehungsweise Mütter eingetragen wurden. Mit dieser Geburtsurkunde beantragte das Paar in Bulgarien einen Reisepaß für das Kind.

Das wiederum lehnten die bulgarischen Behörden ab, da nach dortigen Recht für einen Reisepaß eine Geburtsukunde nötig ist, auf der Vater und Mutter des Kindes angegeben sind. Hiergegen klagte das Paar. Das Verwaltungsgericht Sofia verwies den Rechtsstreit daraufhin an den EuGH. Dieser entschied nun, daß die Weigerung der bulgarischen Behörden einen Eingriff in die EU-Personenfreizügigkeit darstelle.

„Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder Reisepaß auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen“, heißt es in dem Urteil. Außerdem seien EU-Länder dazu verpflichtet, Dokumente anzuerkennen, die es einem Kind ermöglichten, mit beiden Elternteilen durch die EU zu reisen.

Urteilsbegründung: Reisefreiheit schlägt Familienrecht

Zwar dürften die Einzelstaaten selbst darüber entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen oder nicht. „Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger, beachten und hierzu den in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellten Personenstand anerkennen“. Bulgarien muß dem Kind nun Reisedokumente ausstellen.

Spanien gilt im Umgang mit Homosexualität als eines der liberalsten Länder der EU. In dem Land können homosexuelle Paare heiraten, sich als gleichberechtigte Elternteile für den Nachwuchs eintragen lassen und Kinder adoptieren.(fw)

Laut EuGH-Urteil müssen EU-Staaten homosexuelle Paare anerkennen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
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