STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die individuelle Zurückweisung illegaler Einwanderer an den EU-Außengrenzen für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten zwei Afrikaner, die 2014 über den Sperrzaun von Marokko nach Melilla auf spanisches Gebiet geklettert waren. Dort wurden sie von Beamten der Guardia Civil verhaftet und kurze Zeit später den marokkanischen Behörden übergeben.
Die beiden Staatsbürger Malis und der Elfenbeinküste hatten 2017 vom Menschenrechtsgerichtshof zunächst Recht bekommen. Spanien hatte dagegen Berufung eingelegt und verlangt, daß die Große Kammer des Gerichts den Fall anhören sollte. Diese schloß sich am Donnerstag mehrheitlich der Position Madrids an.
Richter beklagen illegale Grenzstürmung
Die Richter argumentierten, daß durch die Zurückweisungen den Betroffenen zwar die Möglichkeit verwehrt wurde, in Spanien Asyl zu beantragen, sie dies allerdings durch ihr Verhalten – eine gewaltsame Erstürmung der Grenze im Verbund mit über Hundert weiteren Migranten – selbst zu verantworten hätten. Statt dessen hätten die Kläger versuchen müssen, auf legalem Weg nach Spanien zu gelangen, monierten die Richter.
Zuletzt hatte Marokko seine eigenen Befestigungsanlagen zu den Exklaven Ceuta und Melilla verstärkt. Zudem verlegte die Regierung in Rabat Tausende Polizisten nach Norden, die die Migranten aufgreifen und in den Süden des Landes bringen sollen, von wo aus sie in ihre Herkunftsländer gebracht werden können. (tb)