LUXEMBURG. Ungarn, Polen und Tschechien haben aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofes während der Asylkrise 2015 gegen EU-Recht verstoßen. Die Staaten hätten die Aufnahme von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien nicht ablehnen dürfen, die ihnen per Umverteilungsbeschluß der EU zugeordnet wurden, urteilten die Richter am Donnerstag.
Vor fünf Jahren hatten die EU-Staaten entschieden, 160.000 Migranten innerhalb der EU zu verteilen. Durch diesen Schritt sollten Griechenland und Italien als Hauptankunftsländer der Asylbewerber entlastet werden. Die EU-Kommission hatte gegen Ungarn, Tschechien und Polen geklagt, da die drei Länder dem Beschluß nicht gefolgt waren.
Der Gerichtshof verkündete noch kein Strafmaß gegen die drei osteuropäischen Staaten. Zur Verhängung finanzieller Sanktionen müsse die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und entsprechende Forderungen stellen. (ag)