LUXEMBURG. Künftig dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und rechtfertigte seine Entscheidung in der Urteilsbegründung mit der mangelnden Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften. Laut der Entscheidung muß ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden.
Da deutsche Staatsanwaltschaften den jeweiligen Justizministern der Länder unterstehen, seien sie nicht unabhängig von der Exekutive. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde.
So leitet in Deutschland der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft. Dabei untersteht er dem Justizminister des jeweiligen Bundeslandes. Im Gegensatz zu Richtern folgen Staatsanwälte den Weisungen ihrer Vorgesetzten.
Osteuropäer klagen gegen Haftbefehle
Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der Klagen von zwei Litauern und eines Rumänen, die sich in Irland gegen die Vollstreckung der europäischen Haftbefehle gewehrt hatten. Die Haftbefehle stammen von den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau und der Generalstaatsanwaltschaft von Litauen.
Im Gegensatz zu den deutschen Behörden stuften die Richter die Generalstaatsanwaltschaft Litauen als Justizbehörde ein. Die Entscheidungen der irischen Gerichte in den Fällen stehen noch aus.
Weidel fordert Ende der Weisungsabhängigkeit
Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sei ein nicht hinnehmbares Einfallstor für mißbräuchliche politische Einflußnahmen auf die Justiz, sagte die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel. „In allen westlichen Demokratien sind politisch unabhängige Anklagebehörden Standard. Selbst das zentralistische Frankreich hat das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten längst abgeschafft.“
„Statt mit erhobenem Zeigefinger Europa zu spalten und besserwisserische Belehrungen an Nachbarländer wie Polen zu verteilen, täte die Bundesregierung gut daran, notwendige Reformen im eigenen Land nicht länger zu verhindern“, betonte Weidel und erinnerte daran, daß die anderen Fraktionen im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf ihrer Partei abgelehnt hatten. (ag)