LAUSANNE. Das Schweizer Bundesgericht hat Deutschland im Streit um das frühere DDR-Vermögen Recht gegeben. Es hob ein Urteil des Obergerichts Zürich auf und entschied zugunsten der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, einer Treuhandnachfolgerin, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Die Bundesanstalt hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung über 88 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Seit dem Ende der DDR bemüht sich die Bundesrepublik mittels der Anstalt, das von SED-Mitgliedern außer Landes geschaffte Vermögen wiederzubekommen. Es soll von Funktionären der Partei über eine DDR-Außenhandelsgesellschaft in die Schweiz gebracht worden sein.
Obergericht Zürich muß deutsche Forderung erneut prüfen
Die Bank Julius Bär ist die Nachfolgerin der Bank Cantrade, die damals Zahlungen aus dem SED-Umfeld entgegennahm. Die Richter stellten fest, daß die Verantwortlichen der Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzten, als sie ab dem Sommer 1990 die Beträge entgegen nahmen.
Im vergangenen April hatte das Obergericht in Zürich ein Urteil bestätigt, wonach die Forderungen der Bundesanstalt durch einem Vergleich über 106 Millionen Euro bereits getilgt seien. Nun muß das Gericht prüfen, ob die Forderungen der Bundesanstalt aus anderen Gründen abzuweisen sind.
Die sächsische AfD-Fraktion fordert derweil, mit dem früheren DDR-Vermögen Opfer des SED-Regimes zu entschädigen. Auch sollten Opfer linksextremer Gewalt mit den Geldern unterstützt werden, betonte der Landtagsabgeordnete Mario Berger. (ag)