CAMBRIDGE. Mehrere US-amerikanische Studentenverbindungen haben gegen die Harvard-Universität Klage eingereicht. Sie werfen der Hochschule vor, sie aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren und in ein schlechtes Licht zu rücken, berichtet Nachrichtenagentur AP.
Zwei Bruderschaften und drei Schwesternschaften klagen vor dem Bostoner Bundesgericht und dem Gerichtshof des Staates Massachusetts. In den Verfahren geht es um den Vorwurf, die Elite-Universität benachteilige die Mitglieder wegen ihres Geschlechts und verbreite negative Stereotype über sie, weil sie rein männlichen und rein weiblichen Organisationen angehörten.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Neuregelung an der Harvard-Universität. Seit dem vergangenen Jahr können Studenten, die gleichgeschlechtlichen Verbindungen angehören, nicht mehr Campus-Gruppen leiten oder Spielführer von Sportmannschaften werden. Zudem weigert sich die Hochschule, den Verbindungsmitgliedern Zugang zu Stipendien zu ermöglichen.
Universitätsleitung will Tätigkeiten der Verbindungen einschränken
Die Universitätsleitung führte die Regelungen ein, um die Tätigkeit rein männlicher Verbindungen einzuschränken, denen sie Frauenfeindlichkeit vorwirft. In einem Bericht aus dem Jahr 2016 sei festgestellt worden, daß diese Gruppen eine „zutiefst misogyne Einstellung“ verträten.
Von dem Vorgehen der Universität sind auch die Schwesternschaften und gleichgeschlechtliche Chöre betroffen. Harvard bestrafe ihre Schwestern dafür, daß sie einer privaten, gleichgeschlechtlichen Organisation angehören wollten, teilte die Schwesternschaft Kappa Kappa Gamma auf Twitter mit.
Harvard has imposed a policy that punishes our sisters for simply belonging to a private, single-sex organization like ours. Today, we joined with other orgs to file lawsuits challenging Harvard. Take a stand with us at https://t.co/MWTKnnFnPH. #standuptoharvard pic.twitter.com/lbWnTNljrw
— Kappa Kappa Gamma (@KappaKappaGamma) 3. Dezember 2018
„Die Ansicht Harvards, daß rein männliche Organisationen für sexuelle Übergriffe verantwortlich seien, weil ihr nur Männer angehören und rein weibliche und rein männliche Gruppen keinen Wert haben, ist äußerst sexistisch“, heißt es in der Klage der Verbindungen. Die Regelung verstoße gegen ein Gesetz aus dem Jahr 1972, wonach niemand wegen seines Geschlechts an einer Bildungseinrichtung diskriminiert werden darf, die Bundesmittel erhält. (ag)