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Gleichberechtigung contra Religionsfreiheit: Handschlag verweigert: Schweizer Stadt lehnt Einbürgerung ab

Gleichberechtigung contra Religionsfreiheit: Handschlag verweigert: Schweizer Stadt lehnt Einbürgerung ab

Gleichberechtigung contra Religionsfreiheit: Handschlag verweigert: Schweizer Stadt lehnt Einbürgerung ab

Handschlag
Handschlag
Begrüßungshandschlag zwischen Mann und Frau Foto: picture alliance/imageBROKER
Gleichberechtigung contra Religionsfreiheit
 

Handschlag verweigert: Schweizer Stadt lehnt Einbürgerung ab

Die Schweizer Stadt Lausanne hat einem moslemischen Ehepaar wegen mangelnden Respekts für die geltende Gleichberechtigung die Einbürgerung verweigert. „Die Verfassung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben einen höheren Wert als religiöse Intoleranz“, sagte Vizebürgermeister Pierre-Antoine Hildbrand.
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LAUSANNE. Die Schweizer Stadt Lausanne hat einem moslemischen Ehepaar wegen mangelnden Respekts für die geltende Gleichberechtigung die Einbürgerung verweigert. „Die Verfassung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben einen höheren Wert als religiöse Intoleranz“, sagte Vizebürgermeister Pierre-Antoine Hildbrand der Nachrichtenagentur AFP.

Das Paar hatte den Handschlag mit Personen des anderen Geschlechtes aus religiösen Gründen prinzipiell verweigert. Während des Gesprächs mit dem Eheleuten sei die Einbürgerungskommission zu der Ansicht gelangt, daß sie nicht ausreichend integrierbar seien, schilderte Bürgermeister Grégoire Junod.

Gleichberechtigung wichtiger als Religionsfreiheit

Zwar gelte in der Schweiz die Religionsfreiheit, die Eheleute hätten aber auch „große Probleme damit gehabt, Fragen zu beantworten, die von einem Mitglied des anderen Geschlechts gestellt wurden“, erklärte das Lausanner Stadtoberhaupt. Die beiden Moslems können innerhalb von 30 Tagen Berufung gegen diesen Entscheid einlegen.

Zuvor hatte ein ähnlicher Fall in Schweden für Aufsehen gesorgt. Das dortige Arbeitsgericht hatte einer moslemischen Frau Recht gegeben, die ihrem potentiellen Arbeitgeber den Handschlag verweigerte. Der Bewerbungsleiter hatte das Einstellungsgespräch daraufhin abgebrochen. Schwedens Ombudsmann gegen Diskriminierung brachte die Angelegenheit dann vor das Arbeitsgericht.

Schweden erlaubt Verweigerung

Die Firma hatte sich unter Berufung auf den Betriebskodex verteidigt. Dieser solle eine geschlechtliche Diskriminierung bekämpfen. Das Gericht urteilte nun, es gebe „keinen Grund, anzunehmen“, daß die Weigerung des Händeschüttelns von Kollegen als herablassend wahrgenommen werde und dies daher auch nicht zu Konflikten am Arbeitsplatz führen würde.

Für strenggläubige Moslems ist das Berühren zwischen Männern und Frauen außerhalb der Ehe verboten. (mp)

Begrüßungshandschlag zwischen Mann und Frau Foto: picture alliance/imageBROKER
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