Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

Vollschleier auf offener Straße weiterhin erlaubt: Niederlande beschließen eingeschränktes Burka-Verbot

Vollschleier auf offener Straße weiterhin erlaubt: Niederlande beschließen eingeschränktes Burka-Verbot

Vollschleier auf offener Straße weiterhin erlaubt: Niederlande beschließen eingeschränktes Burka-Verbot

Vollverschleierte Frauen in Utrecht
Vollverschleierte Frauen in Utrecht
Vollverschleierte Frauen in Utrecht Foto: picture-alliance / ANP
Vollschleier auf offener Straße weiterhin erlaubt
 

Niederlande beschließen eingeschränktes Burka-Verbot

Das niederländische Parlament hat mit großer Mehrheit ein eingeschränktes Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Demnach dürfen Burkas und Nikabs, aber beispielsweise auch Helme, nicht mehr in staatlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen und in Krankenhäusern getragen werden. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

DEN HAAG. Das niederländische Parlament hat mit großer Mehrheit ein eingeschränktes Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Demnach dürfen Burkas und Nikabs, aber beispielsweise auch Helme, nicht mehr in staatlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen und in Krankenhäusern getragen werden. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro.

„Wir wollen erreichen, daß man Menschen in bestimmten Situationen wie bei Dienstleistungen in die Augen schauen kann“, sagte Ministerpräsident Mark Rutte (VVD). Die Regierungskoalition aus Rutte’s Rechtsliberalen und den Sozialdemokraten hatte das Verbot bereits vor vier Jahren gefordert.

Auf offener Straße ist eine Vollverschleierung weiterhin erlaubt

Die Erste Kammer des Parlaments muß noch zustimmen. Wann das Verbot in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Auf offener Straße darf weiterhin ein Vollverschleier getragen werden.

In Frankreich ist seit April 2011 die Vollverschleierung in der gesamten Öffentlichkeit untersagt. In einem europaweit maßgeblichen Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot 2014 und wies die Beschwerde einer französischen Moslemin zurück. (gb)

Vollverschleierte Frauen in Utrecht Foto: picture-alliance / ANP
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag