WIEN. Ein wegen des Besitzes von Kinderpornographie und Schlepperei rechtskräftig verurteilter Somalier kann nicht aus Österreich abgeschoben werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes forderte nun die Überprüfung eines Paragraphen, der straffällig gewordenen Schutzberechtigten den Status wieder aberkennt. Damit schloß er sich der Argumentation des Täters weitgehend an.
Der Paragraph stehe im „Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz“ und müsse gestrichen werden, teilte das Gericht am Mittwoch nach Angaben der Kronen Zeitung mit. Nun soll sich der Verfassungsgerichtshof mit dem kritisierten Gesetzestext beschäftigen. Hintergrund ist der jahrelange Rechtsstreit des Somaliers, der durch alle Instanzen gegen seine Abschiebung klagt.
Keine schweren Straftaten?
2009 war der Mann als „subsidiär Schutzberechtigter“ anerkannt worden. Drei Jahre später wurde er wegen Schlepperei und der pornographischen Darstellung Minderjähriger zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, von denen zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Daraufhin wurde ihm der Schutzstatus aberkannt. Nachdem der Asylgerichtshof seine Beschwerde abgelehnt hatte, zog der Somalier vor den Verwaltungsgerichtshof.
Dort brachte er vor, die Behörden hätten nicht darlegen können, daß er eine „Gefahr für die Sicherheit oder die Allgemeinheit“ darstelle. Zudem handele es sich bei den von ihm begangenen Verbrechen nicht um „schwere Straftaten“. Der Somalier gab zudem an, es gäbe für ihn eine „positive Zukunftsprognose“ in Österreich. Wann sich das österreichische Verfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt, ist noch unklar. (ho)