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Schweiz: Vermeintliches „Neonazi“-Opfer verurteilt

Schweiz: Vermeintliches „Neonazi“-Opfer verurteilt

Schweiz: Vermeintliches „Neonazi“-Opfer verurteilt

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Schweiz
 

Vermeintliches „Neonazi“-Opfer verurteilt

Ein Gericht in Zürich hat eine Brasilianerin wegen Irreführung der Justiz verurteilt. Sie hatte behauptet, von Skinheads überfallen und verletzt worden zu sein.
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Zürich: „ein großes Lügengebäude“ aufgebaut Foto: Pixelio/Simone Krüger

ZÜRICH. Das Bezirksgericht Zürich hat die Brasilianerin Paula Oliveira am Mittwoch wegen Irreführung der Justiz zu einer Geldstrafe von 10.800 Schweizer Franken verurteilt. Im Februar hatte die in der Schweiz arbeitende Juristin behauptet, sie sei am Bahnhof Zürich-Stettbach von drei Skinheads überfallen worden, die ihr die Initialen der rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP) in den Bauch geritzt hätten.

Außerdem hatte Oliveira angegeben, sie habe wegen dieses Überfalls eine Fehlgeburt erlitten und dabei ihre ungeborenen Zwillinge verloren. Im Zuge ihrer Ermittlungen stellte die Polizei dann fest, daß sich die zur Tatzeit 26 Jahre alte Frau die Schnittwunden selbst zugefügt hatte und nicht schwanger war.

Narzißtische Persönlichkeitsstörung

Ein Rechtsmediziner hatte festgestellt, daß die Verletzungen nur oberflächlich an leicht erreichbaren Stellen waren und besonders schmerzempfindliche Stellen unversehrt geblieben sind. Auch sei ein Buchstabe seitenverkehrt eingeritzt worden, hieß es in dem Gutachten.

Der Fall hatte zeitweilig sogar zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Bern und Brasília geführt, nachdem der Vater der Angeklagten, ein prominenter brasilianischer Jurist, Fotos seiner verletzten Tochter an die Medien des südamerikanischen Landes weitergegeben hatte.

Während Oliveiras Anwalt einem Bericht des Tagesanzeigers zufolge in seinem Plädoyer eine Erbkrankheit seiner Mandantin als Begründung für einen Freispruch anführte, erklärte der Staatsanwalt die Angeklagte für voll schuldfähig, selbst wenn sie an einer narzißtischen Persönlichkeitsstörung leide.

Aus persönlichen Gründen gehandelt

Das Verschulden der Angeklagten „wiegt schwer“, so der Staatsanwalt während seines Plädoyers, sie habe „ein großes Lügengebäude“ aufgebaut: Auf den ersten Blick sei die Geschichte tragisch, „doch aufgrund der vorliegenden Fakten hat sie die Sache konsequent geplant, um sich ins Zentrum des Geschehens zu spielen“.

Der Anklagevertreter betonte jedoch auch, Oliveira habe nicht die SVP anschwärzen wollen, sondern aus persönlichen Gründen gehandelt, nachdem sie zuvor gegenüber ihrem Freund eine Schwangerschaft vorgetäuscht hatte.

Die SVP spricht in diesem Zusammenhang von einem „absurden Schauprozeß“. Nach Meinung der Zürcher Partei hätte die Verurteilte nach Brasilien abgeschoben werden müssen.  (vo)

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