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Scharf kritisiertes Ampel-Projekt: Erster Teil des Selbstbestimmungsgesetzes tritt in Kraft: Was jetzt gilt

Scharf kritisiertes Ampel-Projekt: Erster Teil des Selbstbestimmungsgesetzes tritt in Kraft: Was jetzt gilt

Scharf kritisiertes Ampel-Projekt: Erster Teil des Selbstbestimmungsgesetzes tritt in Kraft: Was jetzt gilt

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt ab 1. November in Kraft. Ab heute, 1. August, können sich Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern wollen, beim Standesamt anmelden.
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt ab 1. November in Kraft. Ab heute, 1. August, können sich Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern wollen, beim Standesamt anmelden.
Demonstranten halten ein Transparent mit der Aufschrift „Ja zum Selbstbestimmungsgesetz! Nein zu Diskriminierung und Misstrauen!“ in die Höhe: Am 1. August tritt der erste Teil des Gesetzes in Kraft Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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Erster Teil des Selbstbestimmungsgesetzes tritt in Kraft: Was jetzt gilt

Am 1. November tritt das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in vollem Umfang in Kraft. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern will, kann sich bereits ab heute beim Standesamt anmelden. Aber was bedeutet das neue Gesetz genau? Ein Überblick.

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Demonstranten halten ein Transparent mit der Aufschrift „Ja zum Selbstbestimmungsgesetz! Nein zu Diskriminierung und Misstrauen!“ in die Höhe: Am 1. August tritt der erste Teil des Gesetzes in Kraft Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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