BERLIN. In der Bundeshauptstadt steigt die Zahl unangemeldeter Demonstrationen stark an. Das geht aus der Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit, hervor. Die Verurteilungen steigen hingegen nicht an. „Die Landesregierung duldet offensichtlich diese Straftaten“, sagte Woldeit der JUNGEN FREIHEIT. „Das ist ein Offenbarungseid der regierenden Parteien.“
Am 2. Mai 2018 hatte er seine schriftliche Anfrage an den Senat gestellt. Er wollte unter anderem wissen, wieviele Ermittlungsverfahren im Zeitraum von 2013 bis 2017 wegen unangemeldeter Versammlungen eingeleitet wurden und ob sie einzelnen Motivgruppen zuzuordnen sind. Darüber hinaus fragte er, zu wievielen Verurteilungen die Ermittlungsverfahren geführt haben.
Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
Woldeits Resümee zur Antwort des Senats: „Aus den Zahlen geht hervor, daß diese Straftaten so gut wie gar nicht verfolgt werden. Schlimmer: Wenn Straftaten einzelnen Tätern zuzuordnen sind, werden sie nur läppisch geahndet. Das ist ein Skandal.“ Hintergrund der Woldeit-Anfrage, sind die 1. Mai-Demonstrationen der linksextremistischen Szene in Berlin, die regelmäßig nicht angemeldet werden.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, bestätigt die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport in ihrer Antwort.
Demnach zählte die Verwaltung in dem abgefragten Zeitraum von fünf Jahren 585 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im vergangenen Jahr waren es 166, im Jahr zuvor 86.
Davon waren zehn rechts motiviert, 106 links motiviert, 16 wurden einer sogenannten ausländischen Ideologie zugerechnet und 34 waren keinem Motiv zuzuordnen. Nur in zehn Fällen verhängte ein Gericht eine Geldstrafe, 88 Verfahren wurden eingestellt. Woldeit: „156 Verfahren blieben also für die Täter bis jetzt ohne Konsequenzen. Das ist im höchsten Maße absurd und in einem Rechtsstaat unerträglich.“ (mec)