Mit Unverständnis und Empörung hat der Chefredakteur der Wochenzeitung Junge Freiheit, Dieter Stein (41), heute auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main reagiert, wonach der hessische Landesdienst des Evangelischen Pressedienstes (epd Hessen) ein Zitat des Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), über die JF weiterhin verbreiten darf. Im April 2008 hatte Hartenbach behauptet, die Wochenzeitung Junge Freiheit werde „von der Jugendorganisation der NPD gelenkt“.
Die Zeitung verlangte daraufhin vom epd Hessen unter Berufung auf die sogenannte Verbreiterhaftung, die weitere Verbreitung dieses Zitats zu unterlassen. Die JF machte geltend, daß es sich bei der Aussage des Staatssekretärs um eine unwahre Behauptung handelt, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze und dazu geeignet sei, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen. Dieser Argumentation wollte das OLG nicht folgen und wies die Klage der JF zurück.
„Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar“, kommentierte JF-Chefredakteur Dieter Stein die heutige Entscheidung des Gerichts. „Wenn dieses Beispiel Schule macht, können Medien künftig alles Mögliche unabhängig vom Wahrheitsgehalt behaupten, sofern sie es nur als Zitat in Anführungszeichen setzen. Das kann nicht rechtens sein“, erklärte Stein. Zumindest hätte der Evangelische Pressedienst ihm die Gelegenheit einräumen müssen, dazu Stellung zu nehmen. Ausdrücklich behielt Stein sich vor, gegen das Urteil weiter juristisch vorzugehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.
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