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Nimm zwei

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Sollte an diesem Freitag der Landeswahlausschuß die Listenvorschläge zur Hamburger Bürgerschaftswahl in der aktuellen Version endgültig genehmigen, werden kurioserweise tatsächlich zwei unterschiedliche Parteien unter der Bezeichnung „Schill“ am 29. Februar auf den Stimmzetteln vertreten sein. Nachdem die Partei Rechtsstaatlicher Offensive in den vergangenen Wochen zunächst unterschiedliche Versionen einer neuen Kurzbezeichnung in Umlauf gebracht hatte (PARO, Offensive oder Offensive21), beschloß der geschäftsführende Landesvorstand am vergangenen Samstag in Hamburg, für die Wahl mit der „satzungsgemäßen Kurzbezeichnung ‚Schill'“ anzutreten. Der Spitzenkandidat der Partei, Hamburgs Innensenator Dirk Nockemann, sagte dazu in einer Pressemitteilung: „Wir haben lange diskutiert, ob wir mit der Kurzbezeichnung ‚Schill‘ auf dem Wahlzettel antreten. Ausschlaggebend war letztendlich die Tatsache, daß die Wähler, die unsere Politik unterstützen, uns nur als ‚Schill-Partei‘ kennen. Die Kurzbezeichnung ‚Schill‘ ist nach wie vor unser ‚Markenname‘, unter dem die Wähler uns kennen. Keine größere Firma ändert einfach den Namen, nur weil der Gründer ausgeschieden ist.“ Nach Meinung des Landes- und Fraktionsvorsitzenden Norbert Frühauf trage auch für diese Verwirrungen der ehemalige Parteigründer Ronald Schill selbst die Schuld, da er sich auf dem Landesparteitag im November letzten Jahres (damals noch als Mitglied und Landesvorsitzender der Partei Rechtsstaatlicher Offensive) vehement gegen die Einführung eines neuen Parteikürzels gewehrt habe. Eine Möglichkeit, die in der Satzung festgelegte Kurzbezeichnung zu ändern, obliege aber nur den Delegierten des Bundesparteitages; der wiederum findet – auf Betreiben der Anti-Schill-Front um Mettbach, Frühauf und Nockemann – erst nach der Bürgerschaftswahl, nämlich am 6. März statt. Frühauf dazu wörtlich: „Zwei Jahre haben wir unter dieser Kurzbezeichnung erfolgreiche Politik gemacht – ob mit oder ohne Schill. Selbst nach der Entlassung Schills als Innensenator und letztendlich auch nach seinem Ausschluß aus der Partei sind alle Erfolge, die wir erzielten, immer der ‚Schill-Partei‘ zugeordnet worden.“ Nach dieser Ansicht handelt es sich bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive um die rechtmäßigen Bewahrer Schillscher Politik, während sich der Renegat an einen „Börsenspekulanten“ verkauft habe. Der Verzicht auf das „Label Schill“ wäre ungerecht gegenüber den Parteimitgliedern in Hamburg, die sich unter dieser Bezeichnung für die Ziele der Partei engagiert hätten, hieß es in einer Pressemitteilung. Schill habe sich seines Namens entäußert Der Landeswahlleiter Herbert Neumann immerhin genehmigte bei der Aufstellung der Listenvorschläge die Bezeichnung „Schill“ für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, deren Mitglied er selbst ist. Mit dieser Entscheidung, sollte sie vom Landeswahlausschuß bestätigt werden, will sich die Pro Deutsche Mitte (Pro DM/ Schill) nicht abfinden. Parteichef Bolko Hoffmann kündigte bereits rechtliche Schritte an, um gegen die Verwendung durch Mettbach und Nockemann vorzugehen. Hoffmann wirft diesen vor, sie versuchten angesichts ihres schlechten Abschneidens in den Umfragen – die Partei Rechtsstaatlicher Offensive rangiert derzeit bei nur einem Prozent, Pro DM/Schill dagegen bei vier – die Wähler zu täuschen. Hoffmanns Befürchtung, trotz besserer Umfragewerte bei einer „Doppelverwendung“ strukturell schlechter dazustehen, ist nicht ganz unbegründet. Denn die Reihenfolge der Listenvorschläge richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Wahl, bei der die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (mit Schill) 19,4 Prozent erhielt und somit als Liste an dritter Stelle bei der kommenden Bürgerschaftswahl antreten kann; demgegenüber ist die (neue) Liste Pro DM/Schill erst an zehnter Stelle plaziert. Während der Düsseldorfer Parteienforscher Martin Morlock gegenüber der Zeitung Die Welt mitteilte, Schill habe sich „seines Namens entäußert, indem er seinen Eigennamen als Kurzform für die von ihm gegründete Partei Rechtsstaatlicher Offensive zur Verfügung gestellt hat“, und somit die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Kürzels „Schill“ für Hoffmanns Pro Deutsche Mitte in Zweifel zog, kam das Landgericht Hamburg zu einem anderen Ergebnis. Dort hatte Mettbachs Partei versucht, Hoffmann und Schill die Bezeichnung „Schill“ abspenstig zu machen. Die Richter kamen jedoch zu dem Ergebnis, die Partei Rechtsstaatlicher Offensive wolle „allein aus wahltaktischen Gründen und damit ohne eigenes – kennzeichenrechtlich schutzwürdiges – Interesse“ versuchen, die begehrte Kurzform „Schill“ für sich zu beanspruchen. Die Frage, ob umgekehrt der Mettbach-Partei die Bezeichnung „Schill“ zu verwehren ist, wurde von diesem gerichtlichen Beschluß nicht tangiert.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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