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Wir machen auch Hausbesuche

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Über den öffentlichen Dienst in Deutschland gibt es meist nicht viel Gutes zu sagen. Flexibilität und Technologiefreundlichkeit gelten nicht als seine Stärken. Doch eine Institution geht da mit gutem Vorbild voran: die Gebühreneinzugszentrale, kurz auch „GEZ“ genannt. Unter der weltweiten Netzadresse www.rundfunkgebuehr.de kann jetzt der Medienkonsument eine unkomplizierte Anmeldung vornehmen. Das ist aber noch nicht alles. Damit der aufgeblähte öffentliche Rundfunkapparat auch gut funktionieren kann, beschäftigt die GEZ ein Heer von Spitzeln. Jährlich bezahlen die Bürger über sechs Milliarden Euro Rundfunkgebühren. Damit ist aber noch nicht genug. 16,15 Euro im Monat reichen nicht mehr. ARD und ZDF wollen mehr Geld. Geiz ist geil, nur nicht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Methoden, um an das Geld zu kommen, sind vielfältig. Sie reichen von der elektronischen Rasterfahndung bis zum Besuch an der Haustür. Schön ist das Motto der GEZ: Wir machen auch Hausbesuche. Seit 1976 zieht die GEZ für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Gebühren ein. Dabei sieht sie sich selber als verlängerter Arm der Rundfunkanstalten. 1.000 Angestellte verwalten die Daten von 40 Millionen Radios und 36 Millionen Fernsehgeräten. Im Außendienst arbeiten 1.500 Mitarbeiter. Sie versuchen Schwarzseher und nicht angemeldete Geräte aufzuspüren. Dabei sind sie besonders engagiert. Schließlich arbeiten sie auf Provisionsbasis. Und wie jede andere Organisation versucht sich die GEZ kontinuierlich auszudehnen. Beschäftigte sie sich früher nur mit Radios und Fernsehern, hat sie nun neue Aufgabenbereiche entdeckt. Seitdem es möglich ist, mit Computern Fernsehprogramme zu empfangen oder mit Mobiltelefonen Radio zu hören, will die GEZ auch darauf Abgaben erheben. Der Mythos GEZ ist vielfältig. Angeblich besitzen die Fahnder Peilwagen, die jedes Gerät selbst in einem großen Wohnblock orten können. Andere sollen in Mülltonnen nach Fernsehzeitschriften suchen. Aber nicht nur das. Auch modernste PR-Methoden kommen zum Einsatz. Der NDR entwickelte eine Gratis-CD für Jugendliche, die zum Zahlen motivieren soll und die GEZ bejubelt. Der Text: Zahlen und fröhlich sein, / Spaß kost‘ Geld, das seh‘ ich ein. / Späne fallen, wenn man hobeln muß, / dann zahl‘ ich halt den Obolus. Eines ist allerdings klar. Noch nie wurde ein Peilwagen gesichtet, und es ist auch im Internet kein einziger Fall zu finden, dessen nicht angemeldeter Fernseher durch solch einen Wagen geortet wurde. Im Gegenteil. Die grauen Peilwagen gibt es schon. Allerdings gehören sie der Regulierungsbehörde der Telekom. Sie fahnden nach elektronischen Störquellen – und sonst nach gar nichts. Auch sonst sind im Internet allerlei Hilfestellungen zu finden. Unzählige Seiten und Newsgroups helfen weiter, sollte einen die GEZ ärgern. So ist eines klar: Die Fahnder der GEZ haben nicht mehr Rechte als jeder Drücker an der Haustür. Sie dürfen weder die Wohnung betreten, noch muß auf ihre Fragen geantwortet werden. Auch andere Tips sind zu finden. Wer die Anschreiben konsequent ignoriert, wird spätestens nach dem vierten Mal in Ruhe gelassen. Die Schreiben sind ruppig im Ton. Wahrheitswidrig erwecken die Gebührenfahnder den Eindruck, daß der Angeschriebene zu einer Antwort verpflichtet sei. Sogar ein Verweis auf die Portopflicht fehlt nicht. Für den Fall, daß man als Schwarzseher erwischt wird, gibt es eine Vielzahl von Hilfestellungen. „Einfach behaupten, der Fernseher wurde gestern gebraucht gekauft. Dann passiert gar nichts“, weiß ein Diskutant in einer Newsgroup. Aber auch ganz legale Dinge sind meist nicht einfach. Zum Beispiel die Abmeldung eines Fernsehgerätes. Wer angibt, sein Gerät verkauft zu haben, bekommt schnell Post. Da muß er dann Auskunft erteilen, wem er das Gerät verkauft hat – selbstverständlich soll er auch des Käufers GEZ-Teilnehmernummer und Geburtsdatum angeben. Rechtmäßig ist das nicht. Aber Vorsicht. Falsche Angaben können bis zu 1.000 Euro kosten. Wer beispielsweise wahrheitswidrige Angaben macht und ein Auto mit nicht angemeldetem Radio besitzt, zahlt bis zu 1.000 Euro Strafe. Bis zu fünf Jahre müssen ertappte Sünder nachzahlen, wenn es nachweisbar ist. Gerichte haben auch entschieden, daß selbst der Fernseher, der verpackt im Keller steht, gebührenpflichtig ist, schließlich kann er jederzeit in Betrieb genommen werden. Die Ermittler sind gut geschult. Oft geben sie sich als Meinungsforscher aus. „Möchten Sie mehr Fußball-Bundesliga im Programm haben?“ ist nur eine der hinterhältigen Fragen. Genauso wie die Frage: „Darf ich Ihnen eine Fernsehzeitschrift schenken?“ Dann ist höchste Vorsicht geboten. Ihre juristische Legitimation erhielten die öffentlichen Rundfunksender 1986 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Darin hielten die Richter fest, daß das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem essentiell für die demokratische Grundordnung in Deutschland sei. ARD und ZDF hatten damit ihre Legitimation. Ob die Ausweitung auf Arte, Phoenix, unzählige dritte Programme, 3Sat, Kinderkanal und unzählige Radiosender damit auch gemeint war, ist umstritten. Unklar ist auch, was Grundversorgung ist und was nicht. Ein Blick auf ein durchschnittliches Tagesprogramm der ARD hilft weiter. Müssen wirklich Sendungen wie ARD-Buffet, Fliege – Die Talkshow, Marienhof, Brisant, Verbotene Liebe, Johannes Heesters – Eine Legende wird 100 und die beliebten nächtlichen Bahnstrecken tatsächlich über Gebühren finanziert werden, oder können das die privaten Sender nicht doch besser? Argumente gegen die GEZ gibt es viele. Unter www.gez-abschaffen.de ist zu lesen: „Wir brauchen keinen durch Zwangsgelder finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Es gibt auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder zwangsweise zu abonnieren hat, der lesen kann – und trotzdem haben wir eine funktionierende Presselandschaft.“ Obwohl sich die GEZ-Fahnder schlimmer als manche Stasi-Schergen aufführen, bekommen sie nur sehr wenig Druck. Von wem auch? Schließlich sind ihre Verbündeten die öffentlich-rechtlichen Medien. Wenn die GEZ dann für ihre Schnüffelei den „Big Brother Award“ bekommt oder von Datenschutzbeauftragten gerügt wird, gibt es nur wenig öffentliche Resonanz. Der Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und den Privaten ist schwierig. Tatsächlich hat das Staatsfernsehen qualitativ die besseren Angebote. Allerdings müssen sich die privaten Sender ihr Geld auf ehrliche Weise verdienen.

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