DRESDEN. Das Oberlandesgericht Dresden hat im Rechtsstreit zwischen dem Imker Rico Heinzig und dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann zugunsten des Imkers geurteilt. Damit folgt das Gericht dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts Dresden, das eine satirische Werbeaktion Heinzigs mit dem ZDF-Agitator als rechtens bewertete. Böhmermann hatte zuerst vor etwa neun Monaten gegen Heinzigs Aktion geklagt.
Hintergrund ist ein Beitrag Böhmermanns vom November vergangenen Jahres, in dem er die Imkerei Heinzigs scharf kritisierte und dem Unternehmen fehlende Nachhaltigkeit und mangelnden Artenschutz vorgeworfen hat. Daraufhin ließ Heinzig vier Plakate drucken und einen Stand mit 150 Honiggläsern in einer Dresdner Edeka-Filiale aufstellen. Auf den Plakaten zeigte er den selbsternannten Satiriker und bewarb sein Produkt als „Böhmermann-Honig“. Zudem klebte auf jedem Glas ein QR-Code mit einem YouTube-Videolink, in dem Böhmermanns Darstellungen deutlich widersprochen wurde.
Heinzig erhebt schwere Vorwürfe gegen Böhmermann
Der ZDF-Mann sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte. Nachdem bereits im Januar das Landgericht zugunsten des Imkers Heinzig geurteilt hatte, hatte Böhmermann Berufung eingelegt. Nun folgte auch das OLG der Einschätzung des ersten Urteils.
Heinzig sieht sich dadurch bestätigt. „Meine Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, Videomaterial über meine Firma wurde ungefragt gezeigt und der gesamte Berufsstand der Imker durch den Kakao gezogen – für die TV-Quote im gebührenfinanzierten Fernsehen“, sagte er gegenüber MDR Sachsen. (st)