Die Absurdität und willkürliche Instrumentalisierung des bewußt schwammig gehaltenen Gummi-Rechtsbegriffes „Haßrede“ wird aktuell durch ein Urteil des Berliner Landgerichts illustriert. Der AfD-Europaparlamentarier Nicolaus Fest hatte auf seinem Facebook-Profil eine Interviewpassage des Malers Gerhard Richter mit dem Deutschlandfunk über Merkels Flüchtlingsdesaster zitiert.
Er zitierte den Künstler mit der Aussage: „Mir sind Flüchtlinge nicht willkommen. Ich habe noch nie was gegen Ausländer gehabt. Aber wenn mir gesagt wird ‘Du mußt jetzt alle willkommen heißen’, dann ist das gelogen. Ich nehme die nicht zum Essen, sondern nur die ich jetzt kenne. Egal, ob das ein Neger ist oder ein Däne.“
Ältere Beiträge im Visier
Der Eintrag ist drei Jahre alt. Doch nun nahm Facebook den lange zurückliegenden Fall zum Anlaß, Fest wegen „Haßrede“ zu sperren – wegen der Verwendung des Begriffes „Neger.“ Fest erwirkte mit seinem Anwalt Joachim Steinhöfel vor dem Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung, daß Facebook den Beitrag nicht löschen darf.
Soweit die zur Routine gewordene Zensur unliebsamer regierungskritischer Stimmen. Neu an diesem Fall ist, daß nun offenbar auch weit zurückreichende Postings durchsucht und beanstandet werden, selbst wenn es sich um klar als Zitat wiedergegebene Äußerungen Dritter handelt. Fest warnt deshalb gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Während sich früher Zensur gegen die Urheber richtete, richtet sie sich jetzt gegen jeden, der sich am öffentlichen Diskurs beteiligt.“ Sein Fazit: „Die Sperre zeigt den Geist des NetzDG: Es ist ein Gesetz der politisch-korrekten Hexenjagd.“
Juristisch vorzugehen lohnt sich
Bei seiner Urteilsbegründung erkannte das Gericht, daß Gerhard Richter das Wort „Neger“ nicht als Angriff auf eine bestimmte Gruppe gemeint habe, sondern vielmehr als „Angriff gegen die „Flüchtlingspolitik“. Dies erfülle jedoch nicht den Vorwurf der „Haßrede“.
Das Gericht untersagte Facebook auch, Fest wegen des Zitates zu sperren. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Der Fall zeigt, daß es sich durchaus lohnt, entschlossen gegen die Willkür der „sozialen“ Netzwerke und den juristischen Fehlgriff NetzDG vorzugehen.
Blog „Young German“ ebenfalls betroffen
Ebenfalls betroffen von Facebooks Schnüffelaktion in der Vergangenheit war der patriotische Blog younggerman.com. Allein am 30. September gab es drei Löschungen verfaßter oder lediglich geteilter Inhalte mit Bezug zu Breitbart oder Tommy Robinson – immer mit dem nicht weiter erläuterten Hinweis: „Der Beitrag verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen und Organisationen.“ Die beanstandeten Postings sind von 2018 und 2017, also schon ein bis zwei Jahre alt.
Nach einem vierten entfernten älteren Beitrag am 1. Oktober wurde die Facebook-Seite von „Young German“ gelöscht. Offiziell sprach das soziale Netzwerk von einer „Überprüfung“ des Profils und drohte, daß dieses eventuell „nicht mehr veröffentlicht“ werde.
Genaue Erklärungen gab es nicht
„Ich habe über den dazugehörigen Button um eine erneute Überprüfung des vierten und finalen Strikes gebeten, was man darf. Das wird einmal getan und danach muß man die Entscheidung quasi ‘akzeptieren’“, sagt „Young German“-Betreiber Ferdinand Vogel der JF. „Die Seite war dann wenige Tage später wieder freigeschaltet, aber die Strikes selbst blieben bestehen. Mein ‘Ticket’ wurde scheinbar auch nicht bearbeitet. Da gab es keine weiteren Benachrichtigungen von Facebook.“
Ohnehin habe man schon seit Anfang dieses Jahres den Eindruck, in der Reichweite „deutlich reduziert“ zu werden. „Wir wachsen nicht mehr, erreichen selbst Stammleser nicht mehr über Facebook“, obwohl „wir eine Menge Geld und Zeit in unsere Facebook-Plattform investiert haben“.