Netzwerkdurchsetzungsgesetz, oder kurz: NetzDG – so der sperrige Name eines ebenso sperrigen Vorhabens von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der seinen Gesetzentwurf wenn möglich noch vor der Sommerpause durchbringen will. Gegen „Hatespeech“ und „Fakenews“ in sozialen Medien soll sich das Vorhaben richten, doch was ist das überhaupt? Und zwar vor allem: Juristisch?
Eine Antwort darauf bekam JF-TV vom Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. „Das Recht kennt diese Begriffe nicht“, stellt der Jurist im Interview unmißverständlich klar. Und kritisiert deutlich das Gesetzvorhaben des Justizministers: „Verfassungswidrig, europarechtswidrig und überflüssig“, lautet sein Urteil über das Netz-DG. Als „besonders verwerflich an dem Gesetzentwurf“ bezeichnet Steinhöfel den Umstand, daß darin kein Rechtsanspruch der Nutzer gegenüber sozialen Medien enthalten sei, zu Unrecht gelöschte Inhalte wieder herzustellen.
Willkürliche Löschungen
Wie nötig ein solcher Rechtsanspruch wäre, weiß Steinhöfel aus eigener Erfahrung. Er selbst wurde bei Facebook zu Unrecht gesperrt, zudem vertrat er zahlreiche Personen, die dasselbe Schicksal erlitten. Zum Beispiel Imad Karim, Filmproduzent und Islamkritiker aus Mannheim. „Seit Juni 2014 bin ich auf Facebook, wurde seither um die zwanzig mal gesperrt“, erzählt Karim gegenüber JF-TV.
Der Grund: kritische Kommentare zur Flüchtlingspolitik und zum politischen Islam. Zuletzt verschwand sein Profil dann völlig – ohne Angabe von Gründen. Nach einer öffentlichen Protestwelle wurde Karims Profil ebenso kommentarlos wiederhergestellt.
Auf einer eigens entwickelten „Wall of Shame“ im Internet führt Steinhöfel eine Vielzahl skurriler Fälle auf, die zeigen, wie willkürlich Facebook schon bisher bei Löschungen agiert. Und damit die Meinungsfreiheit bereits heute mit Füßen tritt. Vieles deutet darauf hin, daß nun ausgerechnet der Bundesjustizminister diesen eklatanten Mißstand noch ausweiten will.
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