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Nach der Meta-Kehrtwende: Warum Correctiv bei der Facebook-Kontrolle noch nicht raus ist

Nach der Meta-Kehrtwende: Warum Correctiv bei der Facebook-Kontrolle noch nicht raus ist

Nach der Meta-Kehrtwende: Warum Correctiv bei der Facebook-Kontrolle noch nicht raus ist

Das Foto zeigt ein Correctiv-Schild
Das Foto zeigt ein Correctiv-Schild
Nach der Meta-Kehrtwende verweist Correctiv auf geltende Verträge. Foto: picture alliance / dts-Agentur
Nach der Meta-Kehrtwende
 

Warum Correctiv bei der Facebook-Kontrolle noch nicht raus ist

Verliert Correctiv seine Stellung als Aufseher über Plattformen wie Facebook und Instagram? Nach der Kehrtwende beim US-Konzern Meta ist das noch nicht ausgemacht. Wie sehr schlägt Zuckerbergs Kehrtwende auch in Europa durch?
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BERLIN. Correctiv hat sich am Mittwoch „bestürzt“ über die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg gezeigt, die Zusammenarbeit mit sogenannten Faktencheckern einzustellen. „Die Entscheidung von Meta ist verheerend, da die Arbeit von Faktencheck-Redaktionen nachweislich dazu beiträgt, Desinformation in sozialen Netzwerken effektiv zu bekämpfen“, erklärte das Medienunternehmen.

Die Feststellung Zuckerbergs, daß auch Faktenchecker voreingenommen seien, weist Correctiv zurück. „Das Gegenteil ist der Fall.“ Die Faktenchecker seien an hohe redaktionelle Standards gebunden, „die Transparenz, Überparteilichkeit und Unvoreingenommenheit garantieren“.

Für Correctiv könnte die Entscheidung Zuckerbergs unangenehme Konsequenzen haben. Das Medium arbeitet seit 2017 als Faktenprüfer mit Meta zusammen und erhält dafür Geld. Es sorgt dafür, daß Warnhinweise zu angeblich falschen Beiträgen in Netzwerken wie Facebook und Instagram eingeblendet werden. Das sei keine Zensur, betont Correctiv. Meta hatte hingegen eingestanden, daß das Faktencheck-Programm zu oft ein „Instrument der Zensur“ geworden sei.

Correctiv: „Im Augenblick keine Auswirkungen“

Ob und wann Correctiv Folgen der Meta-Entscheidung zu spüren bekommt, ist allerdings noch unklar. Die Entscheidung habe „im Augenblick keine Auswirkungen auf die Arbeit der Organisation in Deutschland“, sagt das Unternehmen. Die geltenden Verträge würden weiterlaufen, betonte David Schraven, Gründer von Correctiv, im SWR.

Auch ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verwies darauf, daß man „einen laufenden Vertrag“ habe. Neben Correctiv ist bislang auch die dpa mit Faktenchecks durch Meta beauftragt. Der US-Konzern hatte am Dienstag betont, daß die Zusammenarbeit mit externen Faktenprüfern zunächst in den USA ende.

Scharfe Vorschriften in der EU

Für Meta stellt sich das Problem, daß es in Deutschland beziehungsweise in der Europäischen Union insgesamt scharfe gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit angeblichem oder tatsächlichem Haß, Hetze und Falschinformationen gibt. Dazu zählte in der Vergangenheit das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mittlerweile aber vor allem der Digital Services Act der EU.

Diese Verordnung war von der Kommission vorangetrieben und 2022 vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union abgenickt worden. Es sieht unter anderem vor, daß Anbieter „sehr großer Online-Plattformen“ sogenannte „Risikominderungsmaßnahmen“ ergreifen müssen.

Als Risiken von Internet-Plattformen werden etwa „nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte“ genannt. Zur Risikominderung wird unter anderem angeregt, Verfahren zur Moderation von Inhalten anzupassen und Inhalte rasch zu entfernen, „insbesondere in Bezug auf rechtswidrige Hetze oder Cybergewalt“.

„Trusted Flagger“ gibt es sowieso

Die Verordnung sieht außerdem die Anerkennung sogenannter „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ vor (Englisch: „Trusted Flagger“). Diese Organisationen können Inhalte in sozialen Netzwerken melden, wobei diese Meldungen von den Netzwerken „vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet“ werden müssen. Zugelassen werden die „Trusted Flagger“ in Deutschland von der Bundesnetzagentur.

Diese wird derzeit von dem Grünen-Mitglied Klaus Müller geleitet. Im Oktober hat die Agentur mit der „Meldestelle REspect!“ den ersten „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ zugelassen. Sollte Meta aus Sicht der EU-Kommission künftig gegen den Digital Services Act verstoßen, drohen saftige Strafen. Für sehr große Online-Plattformen sieht die Verordnung Geldbußen von bis zu sechs Prozent des Gesamtjahresumsatzes vor.

Auseinandersetzung zwischen USA und EU droht

Uschi Jonas aus der Correctiv-Redaktion sagte im NDR, es werde sich zeigen müssen, ob der Digital Services Act dazu führt, daß das Faktenprüfprogramm von Meta in der EU „so nicht eingestellt werden kann“. Sie merkte allerdings an, daß die Formulierung in der EU-Verordnung vage sei, „weil es da nur heißt, daß ausreichend etwas getan werden muß, um Desinformationen auf der eigenen Plattform vorzubeugen“.

Das sogenannte „European Fact-Checking Standards Network“, das sich als „Stimme europäischer Faktenprüfer“ begreift, hatte die EU-Kommission schon am Dienstag aufgefordert, „im Angesicht politischen Drucks standhaft zu bleiben“. Sie solle nicht nachlassen in ihren „Bemühungen gegen die Verbreitung von Desinformation“. Die Kommission betonte laut der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch, sie schreibe den Plattformen nicht vor, wie sie Inhalte moderieren sollen, sondern nur, daß es „effektiv“ sein müsse.

Derweil hat Meta-Chef Zuckerberg in Aussicht gestellt, mit dem neuen US-Präsidenten Donald Trump zusammenzuarbeiten, „um uns gegen Regierungen weltweit zu verteidigen, die US-Unternehmen dazu drängen, mehr zu zensieren“. Der Umgang mit der Internetregulierung könnte daher zu einem weiteren Streitpunkt zwischen den Europäern und der neuen US-Regierung werden. (ser)

Nach der Meta-Kehrtwende verweist Correctiv auf geltende Verträge. Foto: picture alliance / dts-Agentur
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