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Soziales Netzwerk: „Beihilfe zur Volksverhetzung“: Facebook-Chef Zuckerberg verklagt

Soziales Netzwerk: „Beihilfe zur Volksverhetzung“: Facebook-Chef Zuckerberg verklagt

Soziales Netzwerk: „Beihilfe zur Volksverhetzung“: Facebook-Chef Zuckerberg verklagt

Facebook-Chef Zuckerberg
Facebook-Chef Zuckerberg
Facebook-Chef Zuckerberg: Anwälte empört Foto: picture alliance/NurPhoto
Soziales Netzwerk
 

„Beihilfe zur Volksverhetzung“: Facebook-Chef Zuckerberg verklagt

Zwei Anwälte haben den Facebook-Chef Mark Zuckerberg sowie sieben weitere Manager des Konzerns wegen möglicher Beihilfe zur Volksverhetzung in Deutschland angezeigt. Zudem werfen sie den Geschäftsführern die Unterstützung einer Terrororganisation vor.
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BERLIN. Zwei Anwälte haben den Facebook-Chef Mark Zuckerberg sowie sieben weitere Manager des Konzerns wegen möglicher Beihilfe zur Volksverhetzung in Deutschland angezeigt. Zudem werfen sie den Geschäftsführern die Unterstützung einer Terrororganisation vor, berichtet Spiegel Online. Bisherige Ermittlungsverfahren gegen Facebook-Manager wurden eingestellt.

Die Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke begründen ihre Anzeige damit, daß das soziale Netzwerk weiterhin gemeldete Haßkommentare, Verleumdungen und Gewaltdarstellungen dulde. Das verstoße gegen deutsches Recht. Wegen ähnlicher Kritik habe der Konzern bereits Maßnahmen versprochen, die bisher auf sich warten ließen, sagen die Anwälte.

Bußgeld von 150 Millionen gefordert

IT-Anwalt Chan-jo Jun aus Würzburg spürt seit Monaten Kommentare von Facebook-Nutzern auf, die zu Gewalt aufriefen und volksverhetzend seien, und leitet sie an Facebook-Vertreter weiter. „Noch immer bekommen wir oft die Antwort: Der Inhalt verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien“, beklagt er die mangelnde Kooperation von Facebook. Das sei „nicht Unvermögen, das ist eine angeordnete Linie“.

Kurz vor dem Berlinbesuch Mark Zuckerbergs hat Jun zusammen mit dem Kölner Anwalt Solmecke ein Bußgeld von 150 Millionen Euro gegen die beiden Facebook-Gesellschaften in Kalifornien und Irland beantragt. Das entspräche dem Umsatz, den Facebook seit August 2015 in Deutschland erzielt habe. Damals begann Jun Haßkommentare zu sammeln. „Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten“, findet der Anwalt.

Laut der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) habe sich die Zahl der Beschwerden wegen volksverhetzender Inhalte von 2014 auf 2015 nahezu verdreifacht und bei rechtsradikalen Webinhalten sogar verachtfacht. (mv)

Facebook-Chef Zuckerberg: Anwälte empört Foto: picture alliance/NurPhoto
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