HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat den für Montag angesetzten Prozeßbeginn gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech überraschend abgesagt. Dabei sollte das Gericht bundesweit das erste Mal mündlich über einen mutmaßlichen Impfschaden durch das Vakzin „Comirnaty“ verhandeln. Grund für die Absage ist laut einem Gerichtssprecher ein Befangenheitsantrag gegen den Richter vom Anwalt der Klägerin, dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich.
Schon im Vorfeld äußerte Ulbrich seine Irritation darüber, daß über den Fall ein Richter allein entscheiden wolle, also ohne die Kammer mit drei Berufsrichtern. „Ich halte es deshalb für gut möglich, daß der Richter bereits eine Ablehnung unserer Klage plant.“ Die Verhandlung ist laut Ulbrich zu bedeutend für einen einzelnen Richter.
In dem Prozeß klagt eine Hamburger Ärztin wegen andauernder starker Beschwerden nach der Impfung gegen das deutsche Biotechnologieunternehmen. Es geht wegen Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, Erschöpfung und Schlafstörungen um ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro und den Ersatz aller materiellen Schäden.
Biontech: Klage wegen Impfschaden ist unbegründet
Biontech weist die erhobenen Vorwürfe um einen Impfschaden zurück: „Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Klage unbegründet ist.“
Bereits Ende März wurde ein Termin für einen gerichtlichen Vergleich zwischen einer anderen Klägerin und Biontech am Landgericht Frankfurt aufgehoben und verschoben. Den Termin am 7. Juli verschiebt das Gericht indes erneut auf den 10. August. Im August soll es zu weiteren entsprechenden Verhandlungen an Landgerichten in München, Dresden und Frankenthal kommen. (ca)