COTTBUS. Das Landgericht Cottbus hat den angeklagten Syrer vom Vorwurf des Raubmordes an der Rentnerin Gerda K. freigesprochen. Die Schuld des Tatverdächtigen konnte nicht eindeutig bewiesen werden. „Im Zweifel ist der Angeklagte freizusprechen“, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der Bild-Zeitung.
Der Prozeß habe sich lediglich auf Indizien gestützt, Tatzeugen habe es keine gegeben, ergänzte sie. Bereits bei der Spurensicherung seien Fehler aufgetreten, zum Beispiel hätten Rettungskräfte den Tatort vor dem Eintreffen der Sachverständigen verändert und dadurch die Beweislage beeinflußt.
Der Bruder von Gerda K. hatte die 82jährige im Dezember 2016 tot in ihrer Cottbuser Wohnung gefunden. Die alte Dame war gefesselt und mit einer Tüte erstickt worden. Zudem waren alle Schränke und Schubladen durchwühlt worden.
Proteste nach Freilassung von Syrer
Ein damals 17 Jahre alter Asylsuchender aus Syrien, der im gleichen Haus wie Gerda K. wohnte, wurde damals der Tat verdächtigtund festgenommen. Auf seiner Kleidung hatte sich die DNS des Opfers befunden. Die Sprecherin des Gerichts betonte, daß die Erbinformation auch auf anderen Wegen auf die Kleidung des Syrers gelangt sein könnte, zum Beispiel im gemeinsamen Treppenhaus.
Im Juli 2019 wurde der Angeklagte wegen unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Das Bündnis „Zukunft Heimat“ hatte daraufhin in Cottbus gegen die Freilassung demonstriert und „Gerechtigkeit für die Opfer aus Zuwandererkriminalität“ gefordert. (zit)