BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Vorwurf der Störung der Totenruhe gegen den Chef des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS), Philipp Ruch, fallen gelassen. Die Organisation hatte im vergangenen Dezember eine mit menschlicher Asche gefüllte Säule zwischen Reichstag und Bundeskanzleramt aufgestellt, woraufhin mehrere Personen Anzeige erstatteten. Der Tatbestand sei aber nicht erfüllt, da nicht bewiesen sei, daß die Asche entwendet wurde, begründete die Staatanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens in einem Schreiben an die Anzeigestellerin, Natalie Sapir.
Auch dem Verdacht, mit der Aktion „das Andenken der Verstorbenen verletzt zu haben, werde nicht weiter nachgegangen, weil dies eine Handlung verlange, in der sich eine „gravierende Pietätsverletzung“ oder eine „den Verstorbenen zum Objekt der Belustigung, der Beschimpfung oder der Willkür herabwürdigende Gesinnung“ ausdrücke. Dies sei aufgrund des antifaschistischen Anliegens der Aktion erkennbar nicht der Fall, führte die Behörde aus.
Mahnmal sollte Konservative an „historische Schuld“ erinnern
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT äußerte Sapir nun: „Ich bin enttäuscht über die Entscheidung, aber nicht überrascht. Im Vorfeld hatten mir Juristen gesagt, daß die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich so entscheiden werde.“ Interessant sei aber der Verweis auf das „antifaschistische Anliegen der Aktion“ in der Begründung. Daß die Asche offenbar niemanden gehöre, wie es in der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt, sei offenbar eine Gesetzeslücke.
Das ZPS hatte das Mahnmal als Warnung für vermeintlich Konservative wie die CDU aufgestellt, weil sie die Hand nach Faschisten, namentlich der AfD, ausstreckten. Der deutsche Konservatismus trage die „historische Schuld“, sich 1933 mit Faschisten eingelassen zu haben. Die Organisation behauptete, die Säule beinhalte die Überreste von Opfern des Nationalsozialismus. Später gaben sie jedoch an, es handle sich zwar um menschliche Asche, diese stamme aber nicht von Holocaust-Opfern.
Jüdische Gemeinschaft verurteilte die Aktion als „pietätlos“
Zahlreiche jüdische Vereine, Einzelpersonen und Politiker hatten die Errichtung des Mahnmals kritisiert. Darunter auch Andrej Hermlin, der Sohn des Schriftstellers Stephan Hermlin, dessen Gedicht „die Asche von Birkenau“ vom ZPS begleitend zu der Aktion verwendet wurde.
Auch der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, verurteilte damals die Aktion. „Auschwitz-Überlebende sind bestürzt darüber, daß mit diesem Mahnmal ihre Empfindungen und die ewige Totenruhe ihrer ermordeten Angehörigen verletzt werden. Die Vorstellung, daß die Asche ihrer ermordeten Familienmitglieder zu Demonstrationen durch Europa transportiert wird, ist für sie nur schwer erträglich.“ Diese Art der Demonstration sei „pietätlos“. (zit)