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„Symbolpolitik“: Familienschützer warnen: Staat ersetzt Eltern durch „Kinderrechte“

„Symbolpolitik“: Familienschützer warnen: Staat ersetzt Eltern durch „Kinderrechte“

„Symbolpolitik“: Familienschützer warnen: Staat ersetzt Eltern durch „Kinderrechte“

Eine glückliche Familie.
Eine glückliche Familie.
Glückliche Kinder sitzen mit den Eltern barfuß auf einer Parkbank. Foto: dpa
„Symbolpolitik“
 

Familienschützer warnen: Staat ersetzt Eltern durch „Kinderrechte“

Familien- und Lebensschützer haben dem Aufruf von Unicef und anderen Vereinen widersprochen, sogenannte Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Einführung gesonderter Kinderrechte ermögliche es dem Staat, „als primärer Anwalt behaupteter Kindesinteressen“ aufzutreten und staatliche Eingriffe zu erweitern.
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MAGDEBURG. Familien- und Lebensschützer haben dem Aufruf von Unicef und anderen Vereinen widersprochen, sogenannte Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Einführung gesonderter Kinderrechte ermögliche es dem Staat, „als primärer Anwalt behaupteter Kindesinteressen“ aufzutreten und staatliche Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahme zu erweitern, sagte die Organisatorin der „Demo für Alle“, Hedwig von Beverfoerde, der JUNGEN FREIHEIT (JF).

„Das natürliche Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder würde durch ‘Kinderrechte’ de facto ausgehebelt.“ Es handele sich bei dem Appell von Unicef um eine Forderung nach „reiner Symbolpolitik“. Das Wohl der Jüngsten sei bereits vollumfänglich in jedem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. „‘Kinderrechte’ sind unnötig und gefährlich“, warnte von Beverfoerde. Eine Grundgesetzänderung müsse daher „unbedingt abgelehnt“ werden.

Unicef: Kinderrechte sind ein „dringend benötigtes Signal“

Zuvor hatten Unicef, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und die Deutsche Liga für das Kind die Aufnahme gesonderter Kinderrechte in das Grundgesetz gefordert. Dabei verwiesen die Verbände auf die UN-Kinderrechtskonvention, die jedem Kind Rechte zuspricht. Die Verankerung solcher Rechte in der Verfassung sei ein „dringend benötigtes Signal und eine konkrete Stärkung der Kinder“, heißt es in dem Schreiben. Es gehe um „die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, bekräftigte der Vorsitzende von Unicef, Georg Graf Waldersee.

Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Maria Linder, sieht dagegen im Grundgesetz „das Recht auf Leben und alle anderen grundlegenden Rechte für jeden Menschen“ garantiert. Zu bedauern sei jedoch, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erst ab der Geburt greife, sagte Linder der JF. Vonnöten sei deshalb eine „konsequente Anwendung unseres Grundgesetzes“ für das ungeborene Leben. „Wenn die Menschenwürde von Anfang an respektiert wird, schärft dies auch das Bewußtsein für die Menschenwürde der Kinder nach der Geburt.“

Im Februar 2019 war das Thema auch auf einer Veranstaltung der „Demo für Alle“ in München diskutiert worden. Unter anderem erläuterte der Philosophieprofessor Thomas Stark, was es mit den Kinderrechten auf sich habe, der Publizist Klaus Kelle moderierte. Zudem schrieb der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) in einem Gutachten, Kinder seien „bereits heute selbstverständliche Träger der Grundrechte“. Ein „Sondergrundrecht“ sei „systemwidrig“. (hr)

Glückliche Kinder sitzen mit den Eltern barfuß auf einer Parkbank. Foto: dpa
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