BERLIN. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in seinem am Dienstag vorgestellten Bundeslagebild erstmals die Clankriminalität und die Auswirkung der Zuwanderung darauf aufgeführt. Insgesamt stellten Zuwanderer einen Anteil von 7,2 Prozent der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Dazu gehören Personen mit dem Aufenthaltsstatus als Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Geduldete, Kontingentsflüchtlinge oder mit unerlaubtem Aufenthalt.
Demnach waren im vergangenen Jahr 122 libanesische Zuwanderer Tatverdächtige in Verfahren wegen organisierter Kriminalität. Als weitere Gruppen mutmaßlicher ausländischer Straftäter folgen Syrer mit 55 Verfahren vor Türken mit 45 Verfahren. Auch unter den 476 Verdächtigen bei Verfahren gegen Mitglieder türkisch-arabischer Clans stellen Libanesen mit 152 Personen die größte Gruppe.
Nordrhein-Westfalen ist Schwerpunkt der Clan
In der Clankriminalität dominieren arabischstämmige Gruppen. Sie stellen laut BKA 24 von 45 kriminellen Organisationen. Auf Rang zwei liegen in der Statistik Großfamilien vom Westbalkan mit acht Gruppierungen vor drei aufgelisteten türkischen Clans. In neun Verfahren laufen die Ermittlungen gegen Gruppierungen unbekannter Herkunft. Räumliche Schwerpunkte der Clankriminalität sind demzufolge Nordrhein-Westfalen mit 22 Verfahren vor Bayern mit sieben und Berlin mit fünf.
Zudem listet der Bericht zum ersten Mal die Verbindung zwischen der Clankriminalität und Terrorgruppen auf. So seien in vier Fällen Kontakte zwischen entsprechenden Organisationen festgestellt worden. In einem Fall habe ein tschetschenischer Verdächtiger Kontakt zu einem mutmaßlichen Mitglied der Terrormilitz islamischer Staat gehabt. Experten warnen vor einer Vermischung zwischen islamistischem Terrorismus und kriminellen Clans. (ag)