MAINZ. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt. „Strafbare Handlungen waren nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Böhmermann hatte Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein sogenanntes Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen. Nach eigenen Angaben wollte er damit den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und Schmähkritik aufzeigen.
Erdogan erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Ermittlungen wurden erst möglich, nachdem die Bundesregierung ein Strafverfahren zugelassen hatte.
Juristische Auseinandersetzung noch nicht endgültig beigelegt
Die Mainzer Staatsanwaltschaft wertete das Gedicht als von der Kunstfreiheit geschützt. „Daß mit einem Kunstwerk eine bestimmte Meinung zum Ausdruck gebracht wird, nimmt ihm nicht die Eigenschaft als Kunstwerk“, hieß es in der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwältin. „Der in Rede stehende Beitrag dürfte als satirische Darbietung diesen Anforderungen genügen.“
Mit der Entscheidung ist die juristische Auseinandersetzung jedoch noch nicht beigelegt. Am 2. November kommt eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht. (gb)