ROTTWEIL. Das Landgericht Rottweil hat einem Moslem, der seinen Nachbarn im Streit ermordete, einen Strafnachlaß gewährt, weil er zum Tatzeitpunkt fastete. Mustafa Y. hatte im Juli 2013 seinen Nachbarn Hanspeter W. mit neun Schüssen aus einer Pistole getötet. Vorausgegangen war der Tat ein seit längerem schwelender Streit über Bauarbeiten, die W. an seiner Doppelhaushälfte vornahm.
An dem Tag im Juli eskalierte der Streit. Mustafa Y. schoß seinem Nachbarn zuerst mit einer Sportpistole in die Hüfte. Ein zweiter Schuß verfehlte das Opfer, wie die Bild-Zeitung berichtet. Hanspeter W. flüchtete sich in sein Haus. Doch der Mörder folgte ihm und tötete ihn mit mehreren Schüssen.
W.`s Frau mußte die Tat teilweise mit ansehen, konnte sich und ihren kleinen Sohn aber in Sicherheit bringen. Im Anschluß rief Mustafa Y. selbst die Polizei und sagte „Nachbar tot gemacht.“
Vor Gericht erläuterte ein Gutachter, Mustafa Y. sei als strenggläubiger Moslem zum Tatzeitpunkt nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, weil er an dem heißen Sommertag bereits seit 14 Stunden nichts mehr getrunken und gegessen hatte.
Täter soll psychisch instabil gewesen sein
Dies berücksichtigte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer am Dienstag in seiner Entscheidung und verurteilte Mustafa Y. anstatt zu lebenslänglich zu zwölf Jahren Haft. „Der Ramadan setzte ihm körperlich zu, er war dehydriert, aber es kam zu keiner Bewußtseinseintrübung“, zitierte ihn das Blatt. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.
Allerdings, so Münzer, habe der Ramadan nicht den alleinigen Einfluß auf seine verminderte Schuldfähigkeit gehabt. Mustafa Y. sei zudem auch psychisch und physisch instabil gewesen und habe unter Depression, Angstzuständen und Schlafstörungen gelitten.
Erst Ende März hatte ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden für Empörung gesorgt, weil die Richter den kulturellen Hintergrund eines afghanischen Mannes strafmildernd berücksichtigten, der seine schwangere Freundin erstochen hatte. (krk)