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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Meinung: Vorratsdatenspeicherung in die Rumpelkammer

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Die Vorratsdatenspeicherung kann bei der Verbrechensbekämpfung helfen Foto: dpa
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Vorratsdatenspeicherung in die Rumpelkammer

Der Europäische Gerichthof hat die EU-weite Vorratsdatenspeicherung gestoppt. Es ist nicht das erste Urteil, mit dem Richter den überall herumschnüffelnden, alles überwachenden Bigbrotherstaat in die Schranken weisen müssen. Es ist Zeit zum Umdenken. Ein Kommentar von Ronald Gläser.
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Im Jahr 2007 beschloß der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS). Inhalt: IT-Firmen müssen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden sammeln und monatelang bereithalten, damit staatliche Stellen darauf zugreifen können. Es ist ein monströses, ein böses Gesetz. Es macht die Deutsche Telekom, Vodafone und Co. zu Handlangern der Geheimdienste beim Bespitzeln der Bürger. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz („beeinträchtigt Grundrechte in vielen Bereichen“).

Deutsche Politiker wollten sich damit nicht zufrieden geben und drängten auf einen neuen Versuch. Auch die EU machte Druck, drohte mit Strafzahlungen in Millionenhöhe, wenn Deutschland kein EU-konformes Spitzelgesetz schüfe. Fast hätten die Befürworter der Massenüberwachung ihren neuen Anlauf bekommen. Aber nun hat auch der Europäische Gerichtshof diese Politik der EU für ungültig erklärt. Die Richtlinie sei ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“.

Thema vom Tisch?

Jetzt ist das Thema hoffentlich ein für allemal vom Tisch. Zurück bleibt die ungewisse Frage: Wie oft müssen Verfassungsrichter den Herrschenden eigentlich noch vorschreiben, daß es Bürgerrechte gibt, die vom Staat zu respektieren sind. Dazu gehören die Unversehrtheit und der Schutz vor Massenüberwachung.

Immer wieder versuchen Politiker die Macht des Staates über die Bürger auszuweiten. Heute um Terrorismus zu bekämpfen, morgen um Geldwäsche unmöglich zu machen. Gründe gibt es immer. 2005 wurde das Luftsicherheitsgesetz geschaffen, das es Regierungen erlaubt hätte, ihre eigenen Bürger ohne Urteil zu töten. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. 2008 untersagte das Gericht dem Bundesland NRW den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners, 2009 die generelle Videoüberwachung auf Straßen. 2010 schließlich das Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir können nur hoffen, daß das Gericht auch bei der Bestandsdatenauskunft hart bleibt. Dieses Gesetz, gegen das eine Sammelklage eingereicht worden ist, verpflichtet deutsche IT-Firmen seit 2013 zur Herausgabe sämtlicher Paßwörter und Pin-Codes ihrer Kunden an den Staat. Automatisch und über ein Kabel, das jede Firma auf eigene Kosten mit dem eigenen Rechenzentrum zu verbinden hat.

Innehalten, jetzt

Die Politiker sollten das Urteil nutzen, um innezuhalten und zu prüfen, ob diese ständigen Exzesse des Polizeistaates sein müssen? Wollen sie wirkliche eine Orwell’sche Ordnung schaffen, in der jeder stets in Angst leben muß, das alles, was er tut und sagt, gespeichert und später gegen ihn verwendet wird? Es wäre besser, der Staat konzentriert sich auf die echte Kriminalität wie Wohnungseinbrüche, Taschendiebstähle und Gewaltdelikte in Brennpunkten – statt Millionen Unschuldige unter Generalverdacht zu stellen.

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Die Vorratsdatenspeicherung kann bei der Verbrechensbekämpfung helfen Foto: dpa
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