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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Schuldenbremse

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Zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland hat nicht allein das Grundgesetz beigetragen, dessen 60jähriges Jubiläum wir in diesen Tagen feiern durften. Von kaum geringerer Bedeutung als die demokratische Stabilität war die Wirtschaftsleistung unseres Landes, die sowohl privaten Wohlstand schuf als auch der öffentlichen Hand erlaubte, vielfältige Aufgaben zu übernehmen. Bis auf den heutigen Tag genießen Bund und Länder an den Finanzmärkten den Ruf, solvente Partner zu sein, was sie dazu in die Lage versetzte, in den vergangenen vier Jahrzehnten in großem Stil Schulden aufzunehmen, die sich heute auf annähernd 1,6 Billionen Euro summieren.

Diese Schulden sind nicht etwa darauf zurückzuführen, daß unverantwortliche Regierungen und Parlamente außerstande gewesen wären, seriöse Haushalte aufzustellen, in denen sich Steuereinnahmen und Ausgaben die Waage halten. Sie sind vielmehr das unvermeidliche Resultat einer demokratischen Ordnung, in der die Bürger einerseits zwar die von ihnen gewählten Politiker immer wieder damit beauftragen, kostspielige Programme aufzulegen, andererseits aber nicht gewillt sind, zu deren Finanzierung mit höheren Abgaben auch persönlich geradezustehen. Die simple Logik, daß man nicht vom Staat verlangen kann, Konjunkturen abzufedern, demographiebedingte Löcher in den Sozialkassen zu stopfen und in die Zukunft zu investieren, wenn man zugleich auf einer steuerlichen Entlastung von Haushalten und Unternehmen beharrt, ist der Bevölkerung von Parlamentariern ohne das Risiko des Mandatsverlusts bei der nächsten Wahl aber nicht zu vermitteln.

Aus dieser Zwickmühle hat sich nun der Deutsche Bundestag zu befreien versucht, in dem er die Aufnahme einer sogenannten „Schuldenbremse“ in das Grundgesetz beschloß. Der neuen Regelung zufolge dürfen die Länder in einer konjunkturellen „Normallage“ ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, der Bund allenfalls in einer Höhe von maximal 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes. Diese Grundgesetzänderung ist psychologisch verständlich, aber untauglich: Was eine „Normallage“ ist, bleibt der Interpretation überlassen, und wenn Bürger Forderungen an den Staat erheben, werden sie sich immer in einer Ausnahmesituation fühlen. Vor allem aber höhlt die neue Regelung des Geist des Grundgesetzes aus, dessen Aufgabe es ist, den Willen des Souveräns zur Geltung zu bringen – und nicht, ihn noch mehr in die Schranken zu weisen. Der Preis der Schuldenbremse ist Demokratieabbau und damit zu hoch.

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